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IHK Trier


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  • 01.01.2022

    Für kreative Geschäftsideen im Nebenerwerb

    Welche Fallstricke Sie vermeiden sollten und welche Fördermöglichkeiten es gibt

  • Foto: Raimund Fisch
    Standortpolitik

    Raimund Fisch

    Tel.: 0651 9777-520
    fisch@trier.ihk.de


Dieser Text ist vom 01.01.2022 und könnte inhaltlich veraltet sein.
Die Selbstständigkeit im Nebenerwerb bietet viele interessante Möglichkeiten, eigene Ideen zu verwirklichen. Deshalb haben sich die Teilnehmer der IHK-Onlineveranstaltung „Selbstständig neben Job, Studium und Arbeitslosigkeit“ darüber informiert, welche Voraussetzungen aus rechtlicher und steuerlicher Sicht zu berücksichtigen sind. Auch Fragen nach Fördermitteln und der Rolle der jeweiligen Krankenkasse beim Nebenerwerb standen im Mittelpunkt der Veranstaltung.

Das kleine 1x1 der Vertragsabschlüsse
Fernando Koch, Rechtsreferent bei der IHK Trier, wies daraufhin, dass es durchaus Fallstricke bei der Vertragsgestaltung geben könne, die man vermeiden sollte. Wichtig seien in diesem Zusammenhang die Prüfung der Bonität des Vertragspartners, die Dokumentation wichtiger Vorgänge, die Anpassung von Musterverträgen und gegebenenfalls die Einholung eines rechtlichen Rates, bei dem auch die IHK Trier helfen könne. Auch mündliche Nebenabsprachen sollten vermieden werden. Darüber hinaus sollte man immer auf das Kleingedruckte achten, insbesondere bei den AGB.

Förderprogramme für nebenberufliche Tätigkeiten
Michael Stieb, Leiter der Kundenbetreuung und Beratung bei der ISB in Mainz, erläuterte, dass es für die Gründung im Nebenerwerb auch Beratungszuschüsse, Gründerkredite und Zuschüsse für digitale Investitionen gebe.  Auch könnten gegebenenfalls Bürgschaften der rheinland-pfälzischen Bürgschaftsbank in den Fällen gewährt werden, in denen nur wenige bankübliche Sicherheiten zur Verfügung stehen. Wichtig sei auf jeden Fall, dass nahezu bei allen Förderprogrammen der Antrag vor dem Maßnahmenbeginn gestellt werden müsse. Ansprechpartner sind in diesem Fall die ISB in Mainz und die IHK Trier.

Steuern: Unterschiede zwischen nebenberuflicher und hauptberuflicher Selbstständigkeit

Valentina Llalloshi, Steuerberaterin bei der Kanzlei Ludwig und Partner in Trier, wies darauf hin, dass die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit dem Finanzamt anzuzeigen ist. Diese Anzeige erfolge im sogenannten steuerlichen Erfassungsbogen, der per ELSTER zu übermitteln ist. Nach Aussage der Referentin besteht keine grundlegende steuerliche Unterscheidung zwischen einer haupt- und einer nebenberuflichen Selbstständigkeit. Wichtig sei es, die Aufzeichnungs- und Deklarationspflichten zu beachten und zu prüfen, inwieweit gesetzliche Erleichterungen der Buchführungspflichten bei
Unterschreiten von Größenmerkmalen bestehen und welche begünstigenden Freibeträge beziehungsweise Möglichkeiten zur
Inanspruchnahme der Kleinunternehmerreglung bestehen.

Die Kranken- und Pflegeversicherung bei nebenberuflicher Selbstständigkeit
Eine nebenberufliche selbstständige Tätigkeit liege vor, wenn sie die übrigen Erwerbstätigkeiten (zum Beispiel eine Beschäftigung) von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her unterschreite. Das erklärte Mehmet Günes, Fachberater bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.
Nebenberuflich Selbstständige seien in der Regel bereits anderweitig abgesichert. Dies könne zum Beispiel im Rahmen einer bereits bestehenden Pflichtversicherung oder Familienversicherung sein. Bei einer Arbeitslosigkeit dürfe die nebenberufliche Selbstständigkeit 15 Stunden die Woche nicht überschreiten. Studenten könnten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kostenfrei in der Familienversicherung versichert bleiben, soweit die übrigen Vorrausetzungen erfüllt seien.


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