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Motiv: Drei brennende Gasplatten (Foto: pioregur - Fotolia.com)
(Foto: pioregur - Fotolia.com)
  • 31.10.2022

    Gaskommission legt Abschlussbericht vor

  • Foto: Christian Kien
    Innovation, Umwelt, Energie

    Christian Kien

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Die Gaskommission hat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Die Hilfen des Zwischenberichts für die Gruppen Haushalte/Gewerbe (12 Cent/kWh Endkundenpreis für 80 Prozent des Verbrauchs) und Industrie (7 Cent/kWh Arbeitspreis für 70 Prozent des Verbrauchs) wurden beibehalten. Neben zahlreichen Detailänderungen sind laut DIHK vier Punkte im Endbericht hervorzuheben:

Einteilung des Gewerbes: Die im Zwischenbericht angelegte Einteilung des gesamten Gewerbes unabhängig von der Art der Messung (Standardlastprofil (SLP) bzw. registrierende Leistungsmessung (RLM) ab 1,5 Mio. kWh) in die Gruppe Haushalte/Gewerbe, findet sich so nicht mehr im Endbericht.

Auflagen für Industriehilfen: Im Industriekapitel hat sich die Kommission dagegen entschieden, umfängliche Konditionalisierungen für die Industriehilfen vorzunehmen. Lediglich der im Zwischenbericht bereits angelegte Erhalt des Standorts wurde weiter präzisiert: Sofern es in den Unternehmen eine betriebliche Mitbestimmung gibt, können individuelle Vereinbarungen zum Standorterhalt getroffen werden. Gibt es diese nicht, sollen mindestens 90 Prozent der Arbeitsplätze für mindestens ein Jahr nach Ende der Gaspreisbremse erhalten werden, um Hilfen beim Gaspreis zu bekommen.

Umgang mit KWK-Anlagen: Selbstgenutzte KWK-Anlagen in Industrie und Gewerbe werden in die Gaspreisbremse einbezogen. Dies gilt sowohl für den Strom- als auch den Wärmeanteil. Damit erfolgt eine Gleichbehandlung zwischen Betrieben, die Wärme in Gaskesseln erzeugen.

Versorgungssicherung: Die Kommission hat sich dafür ausgesprochen, dass seitens der Energieversorger allen Unternehmen Vertragsangebote unterbreitet werden sollen.

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