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IHK Trier


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Motiv: Neben einer dunkelblauen Weltkugel schweben mehrere blaue Coronaviren. (Foto: J BOY - stock.adobe.com)
(Foto: J BOY - stock.adobe.com)
  • 21.04.2020

    Grenzkontrollen und nationale Maßnahmen hemmen den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr

  • Foto: Jan Heidemanns
    International

    Jan Heidemanns

    Tel.: 0651 9777-230
    Fax: 0651 9777-205
    heidemanns@trier.ihk.de

Die Coronakrise hat viele Staaten veranlasst, die Grenzen wieder zu kontrollieren. Der grenzüberschreitende Warenverkehr soll auch in Zeiten der Krise uneingeschränkt gewährleistet sein, doch aufgrund der Grenzkontrollen kommt es teilweise zu längeren Wartezeiten an den Übergängen. Der grenzüberschreitende Dienstleistungsverkehr wie zum Beispiel die Montage, Wartung und Reparatur von Maschinen und Anlagen sowie auch handwerkliche Leistungen ist in Italien und vielen osteuropäischen Ländern immer noch an die Voraussetzung der Dringlichkeit geknüpft. „Dies stellt Unternehmen in diesen Märkten vor wirtschaftliche Herausforderungen, da Aufträge teilweise abgesagt oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden müssen. Wenn Einsätze durchgeführt werden können, ist es erforderlich, entsprechende Nachweise wie eine Kopie des Auftrags und eine formlose Dringlichkeitserklärung des Auftraggebers mitzuführen“, erklärt Christina Grewe, Geschäftsführerin der EIC Trier - IHK/HWK - Europa- und Innovationscentre GmbH.

Zusätzlich haben viele Länder weitere Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. So hat Frankreich seit dem 16. April die Grenzen für Mitarbeitereinsätze aus dem EU-Ausland bis auf wenige Ausnahmen wie zum Beispiel dem grenzüberschreitenden Warentransport oder dem Einsatz von Mitarbeitern im Gesundheitssektor verboten. Italien hat strenge Auflagen bei der berufsbedingten Einreise eingeführt. Im Zuge der Grenzkontrollen haben einige Länder kleinere Grenzübergänge komplett geschlossen, so auch der Grenzverkehr zwischen Deutschland und Luxemburg. Auch die Quarantäneregeln für Ein- und Rückreisende nach Deutschland, auf die sich der Bund und die Länder am 9. April verständigt haben, schaffen zu beachtende Ausnahmeregeln für den Warenverkehr oder kurzzeitige Arbeitseinsätze im Ausland. „Diese Vielzahl an unterschiedlichen Regelungen führen bei den Firmen zu großer Unsicherheit hinsichtlich der Frage was grenzüberschreitend noch erlaubt ist und was nicht. Auch die immer wieder neuen Regelungsinhalte haben zur Folge, dass leicht der Überblick verloren geht., erläutert IHK-Außenwirtschaftsexperte Jan Heidemanns.

Die IHK Trier und die EIC Trier GmbH können auf eine gute Informationslage ihres Netzwerkes und der Auslandshandelskammern zurückgreifen und auf diesem Wege die Betriebe zu den aktuellen Entwicklungen beraten. Unter www.ahk.de informieren die Auslandshandelskammern über Maßnahmen und Einschränkungen rund um den Globus zur Zeiten von Corona.

„Was nicht außer Acht gelassen werden darf, sind die ohnehin geltenden nationalen Entsendeauflagen, die auch in der Corona-Krise weiterhin ihre Gültigkeit haben. Hier gilt es Melde- und Dokumentenpflichen sowie Mindestarbeitsbedingungen der jeweiligen Länder zu beachten“, rät Christina Grewe.

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