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IHK Trier


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IHK Weinausschuss tagte


In der jüngsten Sitzung beschäftigte sich der IHK-Weinausschuss mit der anstehenden Reform des deutschen Weinrechts. Der zuständige Fachreferent des Bundeslandwirtschaftsministeriums, Dr. Michael Koehler, stellte seine aktuellen Überlegungen zur Diskussion. Sein Modell, neben den bestehenden Herkunftsangaben, mit einer DGC- oder DGCs-Zusatzkennzeichnung weitere Profilierungsstufen einzuführen, wurde seitens der Mitglieder als wenig verständlich und zu kompliziert abgelehnt. Bundeseinheitliche Mindestkriterien sollte es nach Meinung im Ausschuss nur wenige geben. Der Rahmen müsse überschaubar und einfach bleiben, so dass die Schutzgemeinschaften auf der regionalen Ebene ausreichend Spielraum erhalten, um auf den Herkunftsstufen eigene Kriterien zur Profilbildung der Weine festzulegen. Wichtig ist dem Fachausschuss eine attraktivere Verwendungsmöglichkeit für „Deutschen Wein“ und für „Weine mit geschützter geographischer Angabe“, die bisher als „Landwein“ zu kennzeichnen sind. Im Bereich der Hektarertragsregelung erkennen die Ausschussmitglieder keinen größeren Handlungsbedarf und sehen sich darin einig mit dem rheinland-pfälzischen Weinbauministerium.

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