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Motiv: Ein Mann zieht einen Schatten von einer Corona-Wiese. Eine grüne Wiese mit Sonnenschein erscheint. (Foto: Photocreo Bednarek - stock.adobe.com)
(Foto: Photocreo Bednarek - stock.adobe.com)
  • 18.03.2021

    IHKs legen konkreten Plan zur behutsamen Öffnung im Gastgewerbe vor

  • Foto: Albrecht Ehses
    Wein & Tourismus

    Albrecht Ehses

    Tel.: 0651 9777-201
    Fax: 0651 9777-965
    ehses@trier.ihk.de

Die vier Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz fordern die rheinland-pfälzische Landesregierung auf, in ihrer Kabinettssitzung am Freitag die Öffnung von Hotellerie und Gastronomie zu beschließen. Dafür unterbreiten die vier Kammern konkrete Vorschläge, wie das behutsame Öffnen von Gastronomie und Beherbergungsbetriebe aussehen kann. So soll ab dem 22. März die Bewirtung im Außenbereich wieder erlaubt sein, ab dem 29. März – also noch vor Ostern – würde dann die Innengastronomie und die privaten Übernachtungen als nächster Öffnungsschritt folgen. „Es geht nicht darum, wo sich Menschen aufhalten, sondern wie sie sich dort verhalten. Daher sind pauschale Auflagen und Verbote dann entbehrlich, wenn es Lösungsansätze gibt, die das Pandemiegeschehen nicht gefährden und das Einverständnis der Bevölkerung finden. Das Gastgewerbe braucht nun dringend eine Perspektive, wie und wann die Betriebe wieder öffnen dürfen“, so Arne Rössel, Sprecher der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz und Hauptgeschäftsführer der IHK Koblenz.

Bei all den Vorschlägen gelten strenge Hygieneregeln und Auflagen, wie etwa die vorherige Terminbuchung oder eine Begrenzung der Personenanzahl auf zwei Haushalte und maximal fünf Personen. Solange der Inzidenzwert unter 100 ist, soll für den Besuch von Biergärten oder Terrassen kein Corona-Test notwendig sein. Anders ist es im Innenbereich von Restaurants oder bei Übernachtungen: Da soll ein maximal 48 Stunden alter Schnell- oder Selbsttest vorgelegt werden. „Wenn Urlaub auf Mallorca wieder möglich ist, muss das auch für Rheinland-Pfalz gelten. Mit diesen Vorschlägen schaffen wir eine Grundlage, auf der die Landesregierung der Branche im touristisch geprägten Rheinland-Pfalz ohne großes Risiko eine seriöse Perspektive geben kann. Die Betriebe haben in der Vergangenheit gezeigt, dass sie sinnvolle Hygienekonzepte umsetzen können und die Sicherheit ihrer Gäste ernst nehmen“, so Rössel.  Die konkreten Vorschläge der IHKs für eine behutsame Öffnung sind:

  1. Ab 22. März 2021: Öffnung der Außengastronomie („sit and enjoy“)
    • Max. fünf Personen pro Tisch aus zwei Hausständen
    • Terminbuchung
    • bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Öffnung tagesaktuellen negativen Schnell- oder Selbsttest
    • Bereits bekannte (und erprobte) Hygieneregelungen sind einzuhalten

  2. Ab 29. März 2021: Öffnung der Innengastronomie („click and eat“)
    • Zugangsvoraussetzung ist ein max. 48 Stunden alter Selbst- oder Schnelltest (dieser könnte bspw. bei einer der 450 Teststellen in Rheinland-Pfalz gemacht werden)
    • Terminbuchung
    • Max. fünf Personen pro Tisch aus zwei Hausständen
    • Bereits bekannte (und erprobte) Hygieneregelungen (bspw. Tischabstände) gelten unverändert

  3. Ab 29. März 2021: Öffnung der Beherbergungsbetriebe (inkl. Camping) für private Übernachtungen („test and sleep“)
    • Zugangsvoraussetzung ist ein max. 48 h alter Selbst- oder Schnelltest (dieser könnte bspw. bei einer der 450 Teststellen in Rheinland-Pfalz gemacht werden)
    • Testpflicht gilt dann auchfür dienstlich veranlasste Übernachtungen (und unverändert für Gäste aus dem Ausland)
    • Bereits bekannte (und erprobte) Hygieneregelungen (bspw. Auflagen beim Frühstück) gelten unverändert
    • Bei einem Aufenthalt im Beherbergungsbetrieb von mehr als 72 Stunden ist ein erneuter (negativer) Selbst- oder Schnelltest erforderlich, der am Aufenthaltsort (!) gemacht werden kann
    • Die Betriebe sollten auf freiwilliger Basis Selbsttests zur Verfügung stellen, um die Sicherheit des Gastes zu erhöhen

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