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  • 10.01.2022

    INTRASTAT 2022

    Statistisches Bundesamt veröffentlicht aktualisierten Leitfaden

  • Foto: Jan Heidemanns
    International

    Jan Heidemanns

    Tel.: 0651 9777-230
    Fax: 0651 9777-205
    heidemanns@trier.ihk.de

Mit Beginn des Jahres 2022 sind eine Reihe von Änderungen bei der Abgabe der Intrahandelsstatistik (INTRASTAT) zur Erfassung des Warenverkehrs im EU-Binnenmarkt in Kraft getreten. Diese Änderungen hat das Statistische Bundesamt in einer aktualisierten Fassung des „Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2022“ konsolidiert.

Wichtige Änderungen sind:
  • In Versendungsmeldungen müssen künftig die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Warenempfängers und das Ursprungsland der Ware eingetragen werden. Ist das Ursprungsland nicht bekannt, sollte laut DESTATIS das vermutliche Ursprungsland angegeben werden.
  • „Art des Geschäfts” (AdG): Hier gibt es Änderungen bei verschiedenen Codierungen. Beispiel: Bislang wurde ein „Endgültiger Kauf/Verkauf“ mit „11“ codiert und zwar unabhängig davon, ob es sich um B2B oder um B2C-Geschäfte handelte. Künftig erfasst der Code „11“ nur noch B2B-Sendungen. B2C-Sendungen (Direkthandel) sind dagegen mit „12“ zu codieren.
  • Einschränkungen bei der Nutzung von Sammelnummern (Kapitel 99).
Die Neuerungen gelten ab der INTRASTAT-Meldung für Januar 2022.


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