Wichtige Änderungen sind:
- In Versendungsmeldungen müssen künftig die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Warenempfängers und das Ursprungsland der Ware eingetragen werden. Ist das Ursprungsland nicht bekannt, sollte laut DESTATIS das vermutliche Ursprungsland angegeben werden.
- „Art des Geschäfts” (AdG): Hier gibt es Änderungen bei verschiedenen Codierungen. Beispiel: Bislang wurde ein „Endgültiger Kauf/Verkauf“ mit „11“ codiert und zwar unabhängig davon, ob es sich um B2B oder um B2C-Geschäfte handelte. Künftig erfasst der Code „11“ nur noch B2B-Sendungen. B2C-Sendungen (Direkthandel) sind dagegen mit „12“ zu codieren.
- Einschränkungen bei der Nutzung von Sammelnummern (Kapitel 99).