Mehr Praxistauglichkeit - das war der Wunsch der rheinland-pfälzischen IHKs für das Gesetz zur Gründung sogenannter Business Improvement Districts (BIDs), in Rheinland-Pfalz lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte (LEAP) genannt. Mit der Anpassung des LEAP-Gesetzes vom 28. Januar 2021 ist der rheinland-pfälzische Landtag diesem Ansinnen nachgekommen.
Gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, dem Städtetag Rheinland-Pfalz und dem Handelsverband Rheinland-Pfalz haben die vier rheinland-pfälzischen IHKs einen aktualisierten LEAP-Leitfaden erstellt. Der Leitfaden soll Kommunen und lokale Akteure bei der konkreten Umsetzung eines LEAPS unterstützen.
Anders als bei herkömmlichen Stadtmarketinginitiativen werden im Falle des LEAPs grundsätzlich alle Eigentümer gewerblich genutzter Grundstücke im Quartier zur Finanzierung herangezogen, um Projekte vor Ort zu ermöglichen.
Im Hinblick auf die Corona-bedingten Schließungen von Handel, Gastronomie und Dienstleistungen sowie den großen Herausforderungen, vor denen unsere Innenstädte stehen, können lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte ein wichtiger Baustein einer nachhaltigen und erfolgreichen Stadtentwicklung sein.
Um LEAPs im zweiten Anlauf erfolgreich auf den Weg zu bringen, unterstützen die IHKs Initiativen vor Ort und beraten Eigentümer sowie Gewerbetreibende und Werbegemeinschaften beim Gründungsprozess.
Hier https://www.ihk-trier.de/p/Lokale_Entwicklungs_und_Aufwertungsprojekte_LEAPG-2338.html steht Ihnen der neue LEAP-Leitfaden zum Download zur Verfügung.
Standortpolitik
Stefan Rommelfanger
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