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IHK Trier


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01.07.2010

Kein Wildwuchs bei Windenergieanlagen


Dieser Text ist vom 01.07.2010 und könnte inhaltlich veraltet sein.

Standpunkt von IHK-Präsident Peter Adrian

In der Planungsgemeinschaft Region Trier wird über die Ausweisung neuer Flächen für Windenergieanlagen beraten. Die Wirtschaft braucht zur Erhaltung ihrer Wettbewerbsfähigkeit eine kostengünstige, sichere aber auch umweltverträgliche Energieversorgung. Dieses Ziel kann nur mit einem ausgewogenen Mix unter Beteiligung aller verfügbaren Energieträger und mit ergänzenden Maßnahmen zur Energieeinsparung erreicht werden. Endlichkeit und abnehmende Versorgungssicherheit fossiler Energieträger sowie die Folgen des Klimawandels werden die Bedeutung der regenerativen Energien in den nächsten Jahren weiter steigen lassen.

Adrian, PeterAllerdings stoßen Pläne zum weiteren Ausbau der Windenergie auch in unserer Region nicht nur auf Zustimmung. Regelmäßig offenbart sich vor allem bei der Diskussion um Standorte, Anzahl und Größe der Windräder sowie  mögliche Gefahren durch Geräuschentwicklung und Schattenwurf ein erhebliches Konfliktpotenzial.

Ein besonderes Problem der Windenergie liegt in der optischen Beeinträchtigung gewachsener Landschaften. Da die Anzahl neuer Anträge auf Errichtung von Windenergieanlagen auch in unserer Region immer noch im Steigen begriffen ist, besteht die Gefahr, dass große Flächen vor allem in der Eifel und Hunsrück, die bisher von der Tourismuswirtschaft als Erholungsgebiete beworben werden, ihr typisches und einzigartiges Erscheinungsbild verlieren. Es ist nun einmal das Problem der Windenergieanlagen, dass man sie nicht nur dort sieht, wo sie stehen, sondern dass sie über viele Kilometer und auch über Kirchtürme hinweg wahrgenommen werden. Das Markenzeichen der Region Trier, die typische Eifel- und Hunsrücklandschaft steht damit auf dem Spiel mit nicht vorhersehbaren Folgen für die Tourismuswirtschaft.

Nach den Vorgaben des Gesetzgebers orientiert sich die Auswahl der Standorte an bauplanerischen Vorgaben und landesplanerischen Festlegungen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Genehmigungsbehörden Entwicklungen durch Instrumente der Raumplanung steuern können. Die Planungsgemeinschaft Region Trier hat hier vor Jahren eine Festlegung für diese Vorrangflächen getroffen. Da es aufgrund des technologischen Fortschritts eine eindeutige Tendenz zu immer größeren und leistungsfähigen Anlagen gibt, werden künftig deutlich weniger Standorte als bisher angenommen benötigt, um eine bestimmte Menge an Strom zu gewinnen. Im Zuge dieses Prozesses sollte die Chance genutzt werden, alte Anlagen durch neue Anlagen an geeigneten Standorten zu ersetzen. Der Ausweisung neuer Vorrangflächen stehen wir daher ablehnend gegenüber. Die IHK Trier wird diese Entwicklung weiter verfolgen und zusammen mit der Planungsgemeinschaft Region Trier und Betrieben nach praktikablen Lösungen suchen.

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