Stadt/Gemeinde |
Kelberg OT Rothenbach |
Bezeichnung des Plans |
OT Rothenbach |
Art des Plans |
Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung
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Beschreibung |
Die Ortsgemeinde plant zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 ABs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für den Ortsteil Rothenbach. Die Grenzen der bebauten Ortslage werden eindeutig definiert und zusätzlich Flächen im bisherigen Außenbereich als neue Baugrundstücke in die bebaute Ortslage einzubeziehen. Die Bebauung ist bis auf wenige Baulücken bereits realisiert. Insgesamt habe die zu ergänzenden Flächen eine Gesamtgröße von etwa 2.259 m². |
Plandokumente und Informationen |
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Rückmeldefrist an IHK |
31.03.2021 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Kevin Gläser |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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