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  • Kyllburg, Bebauungsplan Teilgebiet "Zwischen Industrie- und Talstraße" - 1. Änderung

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Stadt/Gemeinde

Kyllburg

Bezeichnung des Plans

Teilgebiet "Zwischen Industrie- und Talstraße" - 1. Änderung

Art des Plans

Bebauungsplan

Beschreibung

Nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Zwischen Industrie- und Talstraße“ wurde der EDEKA-Markt aufgegeben, sodass die Stadt Kyllburg nun zwar über einen Discounter (LIDL) verfügt, jedoch nicht mehr über einen Vollsortimenter.
Um die Nahversorgung nicht zu gefährden, hat der Stadtrat eine entsprechende Entwicklung beschlossen, um einen neuen großflächigen Einzelhandelsbetrieb im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes zu realisieren.
Da der rechtskräftige Bebauungsplan für diesen Bereich ein Mischgebiet ausweist, der geplante
Markt jedoch die Schwelle der Großflächigkeit (ab 800 m²) überschreitet und somit nur in einem
Sondergebiet zulässig ist, ist eine Bebauungsplanänderung erforderlich.
Neben der geplanten Neuansiedlung des Vollsortimenters mit ca. 1.250 m² Verkaufsfläche soll die
Verkaufsfläche des bestehenden Discounters von ca. 1.015 m² auf 1.200 ² erweitert werden.
Das Vorhaben wird seitens der Stadt Kyllburg und der Verbandsgemeinde Bitburger Land sowie der
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm unterstützt.

Plandokumente und Informationen

www.bitburgerland.de


Rückmeldefrist an IHK

21.06.2023


Ansprechpartner IHK Trier

Kevin Gläser




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