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Präsenzveranstaltung
  • Lebensmittelhygieneschulung nach § 4 Lebensmittelhygieneverordnung

  • Foto: Marion Moersch
    Wein & Tourismus

    Marion Moersch

    Tel.: 0651 9777-203
    Fax: 0651 9777-965
    moersch@trier.ihk.de

Alle Personen ohne einschlägige Berufsausbildung, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, müssen eine Fachkenntnis nach § 4 Lebensmittelhygieneverordnung nachweisen. Diese kann durch die Teilnahme an der Lebensmittelhygieneschulung nach § 4 Lebensmittelhygieneschulung erworben werden.


Zielgruppe: Gastronomen, MitarbeiterInnen, die im Bereich der Herstellung oder des Verkaufs von leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten ohne einschlägige Berufsausbildung

Inhalt: Lebensmittelrecht, Hygiene bei Herstellung und Verarbeitung, Lebensmittelkennzeichnung, Betriebliche Eigenkontrolle, Rückverfolgbarkeit

Weitere Termine finden Sie hier.


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