Stadt/Gemeinde |
Lützkampen |
Bezeichnung des Plans |
Grenzstraße |
Art des Plans |
Aufstellung der Ergänzungssatzung
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Beschreibung |
Im Rahmen ihrer städtebaulichen Entwicklung plant die Ortsgemeinde die Aufstellung einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 3 Nr. 3 BauGB. Mit der Satzung soll die rechtliche Grundlage zur Ausweisung von gemischten Bauflächen am nordöstlichen Ortsausgang in Richtung Sportplatz geschaffen werden. Hierzu ist der Erlass einer derartigen Satzung notwendig. |
Plandokumente und Informationen |
weitere Informationen erhlaten Sie auf Anfrage bei der IHK Trier |
Rückmeldefrist an IHK |
04.03.2021 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Kevin Gläser |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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