Rund 28.000 Arbeitnehmer aus der Region Trier pendeln täglich zu ihrer Arbeitsstätte nach Luxemburg. Mit Umsetzung der Luxemburger Steuerreform müssen seit 2018 neben anderen Personengruppen auch Grenzpendler, die die Steuerklasse 2 mit fixem Steuersatz gewählt haben, in Luxemburg eine Einkommensteuererklärung abgeben. Schätzungen zu Folge müssen aufgrund der Gesetzesänderungen mittlerweile 60.000 Grenzpendler aus allen Nachbarländern in Luxemburg eine Einkommensteuererklärung einreichen. Die gesetzliche Abgabefrist für die Steuerklärung ist der 31. März. Diese Frist ist jedoch nur in Ausnahmefällen bindend, so dass auch eine spätere Abgabe der Einkommensteuererklärung, in vielen Fällen sogar bis zum Jahresende, möglich ist.
Die Veranstaltung verschafft Grenzpendlern, Mitarbeitern aus Personalabteilungen sowie auch Steuerberatern und Steuerfachangestellten einen Überblick über die wesentlichen Eckpunkte der Luxemburger Einkommensteuererklärung. Anhand der einzelnen Steuererklärungsformulare lernen die Teilnehmer praxisnah, wie die Luxemburger Einkommensteuererklärung korrekt auszufüllen ist.
Die Veranstaltung richtet sich an Leiter und Mitarbeiter der Personalabteilung Luxemburger Unternehmen, die Grenzpendler beschäftigen, an Steuerberater und Steuerfachangestellte sowie an Grenzpendler, die mit der Erstellung und der Abgabe der Luxemburger Einkommensteuererklärung befasst sind.
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Extern
Christina Grewe
Tel.: (06 51) 9 75 67-11
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