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IHK Trier


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  • 01.02.2019

    Markthürden im EU-Geschäft gezielt abbauen

    EIC Trier unterstützt bei Problemen im europäischen Binnenmarkt

  • Extern

    Christina Grewe

    Tel.: (06 51) 9 75 67-11
    grewe@eic-trier.de


Dieser Text ist vom 01.02.2019 und könnte inhaltlich veraltet sein.
Mehr als 60 Prozent der rheinland-pfälzischen Ausfuhren konzentrieren sich auf EU-Märkte. Die Integrationsfortschritte im EU-Binnenmarkt eröffnen Unternehmen heute zahlreiche Geschäftschancen. Jedoch ist der Binnenmarkt noch nicht vollendet und so gibt es trotz des gemeinsamen europäischen Rechtsrahmens eine Vielzahl von rechtlichen und steuerlichen Regelungsfeldern, die in den einzelnen EU-Ländern zumindest teilweise unterschiedlich ausgestaltet sind.
Zudem führt die Umsetzung des europäischen Sekundärrechts in den einzelnen Mitgliedstaaten zuweilen zur Schaffung administrativer Hürden, weil EU-Recht in praxisuntaugliche Regelungen überführt wird. Dies ist aktuell beispielsweise gleich in mehreren EU-Märkten bei der Umsetzung der Entsenderichtlinie zu beobachten. Die EIC Trier GmbH unterstützt als lokaler Partner des internationalen Netzwerks der EU Kommission, Enterprise Europe Network (EEN), Unternehmen bei der Marktbearbeitung in Europa. Auch leistet sie kostenfrei Hilfestellung bei der Nutzung der Instrumente, welche die EU-Kommission Unternehmen zum Abbau von Markthemmnissen im Binnenmarkt sowie auch zur Mitgestaltung von EU-Rechtsetzung zur Verfügung stellt.

EU-Kommission informieren,wenn es im Binnenmarkt hakt
Die Europäische Kommission hat eigens für kleine und mittelständische Unternehmen ein Feedback-Instrument eingerichtet mit dem Ziel, Probleme in der Funktionsweise des Binnenmarkts zu identifizieren und progressiv abzubauen. Hierzu zählen ein zu hoher Verwaltungsaufwand aufgrund einer praxisuntauglichen Umsetzung von EU-Richtlinien durch einzelne Mitgliedstaaten, Hemmnisse beim freien Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie auch Einschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Niederlassungsfreiheit. So müssen beispielsweise seit der Umsetzung der Entsenderichtlinie regionale Unternehmen, die Dienstleistungen oder handwerkliche Arbeiten in Luxemburg und Frankreich erbringen, bei grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsätzen zahlreiche administrative Auflagen und Dokumentationspflichten beachten. Das EIC sammelt solche und andere individuelle Fallbeispiele praxisuntauglicher EU-Gesetzgebung und leitet diese in anonymisierter Form an die EU-Kommission weiter.

Bei Binnenmarktrechtsverletzungen hilft SOLVIT

Unternehmen mit Sitz in der EU sollten in anderen EU-Ländern ungehindert Waren ein- und verkaufen sowie auch Dienstleistungen erbringen können. Wenn dennoch Hindernisse auftauchen, weil sich eine öffentliche Behörde nicht an die EU-Rechtsvorschriften hält, kann das von der EU-Kommission eingerichtete SOLVIT-Netzwerk helfen. SOLVIT setzt sich mit den Behörden im EU-Ausland in Verbindung, um auf informellem Weg und in einem zeitlich klar abgesteckten Rahmen außergerichtliche Problemlösungen bei Binnenmarktrechtsverletzungen zu finden. Für das SOLVIT-Verfahren geeignete Problemfälle sind zum Beispiel eine verspätete Rückerstattung von im EU-Ausland gezahlter Mehrwertsteuer oder auch EU-rechtswidrige Einschränkungen in der Dienstleistungs- oder Niederlassungsfreiheit. Das EIC unterstützt rheinland-pfälzische Unternehmen bei der Prüfung der individuellen Problemfälle auf SOLVIT-Tauglichkeit sowie bei der Einleitung des SOLVIT-Verfahrens.

EU-Rechtssetzung aktiv mitgestalten

Im Vorfeld der Gestaltung von EU-Rechtsetzung führt die Europäische Kommission in regelmäßigen Abständen Konsultationen durch. Ziel dieser Befragungen ist die Schaffung mittelstandsgerechter und praxistauglicher EU-Gesetzgebung durch die Vereinfachung des Regelungsumfeldes für Unternehmen sowie den gezielten Abbau von unnötigen Verwaltungslasten. Interessierte Unternehmen finden auf der Internetseite das EIC (www.eic-trier.de) Informationen zu zahlreichen laufenden Unternehmensbefragungen der EU-Kommission in unterschiedlichen Gebieten geplanter EU-Rechtsetzung. Rheinland-pfälzische Unternehmen, die an den Befragungen der EU-Kommission teilnehmen möchten, erhalten beim EIC weitere Informationen und Hilfestellung.

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