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IHK Trier


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  • 24.05.2021

    Meldepflicht für sämtliche Einfuhren ab dem 1. Juli

    Codierungsanforderungen bei Zollanmeldungen für geringwertige Sendungen

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

In unserer Meldung vom 10. Mai hatten wir über die bevorstehende Umsetzung der 2. Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets zum 1.7.2021 und die damit einhergehenden Änderungen bei Zoll und Steuern für Importsendungen mit geringem Wert – sogenannte „Low-Value-Consignments (LVC)“ – bis 150 Euro informiert.

Mit „ATLAS – Info 0182/21“ vom 12.05.2021 informiert die Generalzolldirektion nun über die diesbezüglichen Codierungsanforderungen in Zollanmeldungen. Die Hinweise betreffen die Anmeldung von „IOSS“ und „Special Arrangement“ in ATLAS. Zudem wird die temporäre Nutzung einer Übergangsregelung für große Sendungsvolumen (> 3.000 Sendungen täglich) skizziert, bis das für die automatisierte Abfertigung der LVC-Sendungen vorgesehene Modul "ATLAS-IMPOST" am 15. Januar 2022 fertiggestellt ist.

Weiterführende Informationen unter www.zoll.de.

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