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Mitgliederbeteiligung
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Anhörung |
Novelierung der Verkaufsstättenverordnung hier: Verbändeanhörung |
Art des Plans |
Positionierung |
Beschreibung |
Im Zuge der Angleichung der Verkaufsstättenverordnung vom 8. Juli 1998, zuletzt geändert durch Artikel 34 des Gesetzes vom 16. Dezember 2002, an die Muster-Verkaufsstättenverordnung sollen insbesondere die dort erfolgten Anpassungen im Bereich der Rauchableitung in das Landesrecht übernommen werden. Die Ver-ordnung wird neu gefasst. Der Anwendungsbereich erfasst Verkaufsstätten mit Verkaufsräumen und Ladenstraßen, die einschließlich ihrer Bauteile eine Fläche von insgesamt mehr als 2 000 m² haben. Als Anlage erhalten Sie im Rahmen der Verbändeanhörung den Entwurf der Verkaufsstättenverordnung nebst Begründung. Die Änderungen sind zur besseren Übersichtlichkeit farblich hinterlegt. Senden Sie uns bis zum 19.09. gerne Ihre Hinweise/Anmerkungen zu, die wir in die Stellungnahme mit einfließen lassen können. |
Informationen |
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19.09.2024 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Stefan Rommelfanger |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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