Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Suche Hauptnavigation A-Z Übersicht Hauptinhalt Servicelinks


IHK Trier


Seitenkopf

Seitenhauptinhalt

  • 01.05.2023

    Nachhaltige Beschaffung

    Umweltaspekte werden bei der Vergabe öffentlicher Aufträge berücksichtigt

  • Foto: Dagmar Lübeck
    Extern

    Dagmar Lübeck

    Tel.: (06 51) 9 75 67-16
    luebeck@eic-trier.de


Dieser Text ist vom 01.05.2023 und könnte inhaltlich veraltet sein.
Der Begriff der nachhaltigen Beschaffung meint, dass öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen ihren Fokus nicht alleine auf das Preis-Leistungsverhältnis im engeren Sinne legen, sondern weitergehende Ziele, zum Beispiel Umwelt- und Klimaschutz, bei ihren Vergabeentscheidungen berücksichtigen. Aufgrund der bedeutenden Nachfragemacht des Staates können öffentliche Auftraggeber hier eine Vorreiterrolle einnehmen und auch gezielt Anreize schaffen, dass die Wirtschaft nachhaltiger produziert, und Innovationen gefördert werden. Seit der EU-Vergaberechtsreform und ihrer Umsetzung in deutsches Recht im Jahr 2016 ist die nachhaltige Beschaffung fest als Grundsatz im Vergaberecht verankert.

Ansatzpunkte auf mehreren Stufen im Vergabeverfahren
Auch unterhalb der EU-Schwellenwerte eröffnet das Vergaberecht viele Möglichkeiten, Umweltaspekte zu berücksichtigen. Sowohl in der Unterschwellenvergabeordnung (für Liefer- und Dienstleistungen) als auch in der VOB/A (für Bauleistungen) ist ausdrücklich geregelt, dass der Auftraggeber Umwelteigenschaften in Form von Leistungs- oder Funktionsanforderungen vorschreiben darf. Außerdem müssen Unternehmen auf der Stufe der Eignungsprüfung im Falle von zwingenden Ausschlussgründen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn diese zuvor bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen Umweltvorschriften verstoßen haben. Schließlich können bei der Angebotswertung neben dem Preis auch umweltbezogene Zuschlagskriterien herangezogen werden. Das Vergaberecht oberhalb der EU-Schwellenwerte enthält weitaus strengere Vorgaben für die Berücksichtigung von Umweltaspekten. So haben öffentliche Auftraggeber beispielsweise bei der Beschaffung von energieverbrauchsrelevanten Liefer- oder Dienstleistungen in der Leistungsbeschreibung das höchste Leistungsniveau an Energieeffizienz zu fordern.
Nutzung von Gütezeichen
Öffentliche Auftraggeber können von den Unternehmen als Beleg dafür, dass eine Leistung bestimmten in der Leistungsbeschreibung geforderten Merkmalen entspricht, die Vorlage von Gütezeichen, Zertifikaten oder Siegeln verlangen. Hier muss allerdings immer der Bezug zum Ausschreibungsgegenstand gegeben sein. Der Auftraggeber darf darüber hinaus nicht an ein bestimmtes Gütezeichen anknüpfen, sondern muss auch andere vergleichbare Nachweise, die den Gütezeichen zugrunde liegenden Kriterien gleichermaßen entsprechen, zulassen. So gibt es beispielsweise für die Produktgruppe Möbel die Siegel Blauer Engel, FSC (Forest Stewardship Council) oder PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification). Unternehmen können sich auf der Webseite Kompass Nachhaltigkeit informieren, welche Gütezeichen es für die einzelnen Produktgruppen gibt: https://www.kompass-nachhaltigkeit.de

Sorgfältige Prüfung der Wertschöpfungsketten
Die Verantwortung für nachhaltiges Handeln liegt nicht nur im eigenen Unternehmen, sondern bezieht alle Stufen der Wertschöpfungskette mit ein. Ein sorgfältiges Lieferantenmanagement schließt auch die Berücksichtigung der sozialen Bedingungen der Menschen, die an der Herstellung des Auftragsgegenstands beteiligt sind, ein. So ist bei der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen darauf hinzuwirken, dass keine Leistungen Gegenstand des Auftrags werden, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Bei der Vergabe muss das Unternehmen in der Regel eine Eigenerklärung abgeben, dass bei der Ausführung des Auftrags nur Produkte Berücksichtigung finden, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt und bearbeitet wurden. Außerdem muss zugesichert werden, dass das Unternehmen, seine Lieferanten und deren Nachunternehmer aktive und zielführende Maßnahmen eingeleitet haben, um ausbeuterische Kinderarbeit bei der Herstellung oder Bearbeitung der zu liefernden Produkte zu vermeiden. Das betrifft zum Beispiel die Produktgruppen Textilwaren, Natursteine oder Holzwaren, falls diese in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt oder bearbeitet wurden. Gerade vor dem Hintergrund von Lieferengpässen kommt auch verstärkt das Thema auf, regionale Kreisläufe bei der Beschaffung zu berücksichtigen.

Seitenfuß