Bis Ende Oktober läuft die aktuelle Berufungsperiode der Prüfungsausschüsse. Damit gehen auch viele Prüferinnen und Prüfer in den Ruhestand und hunderte von Ausschusssitzen müssen in den 180 Prüfungsausschüssen neu besetzt werden.
Neue engagierte Prüferinnen und Prüfer werden somit dingend gesucht. In den Berufsgruppen der Handelsberufe, Metall- und Elektroberufe, IT-Berufe und Gastgewerbe ist der Bedarf besonders hoch.
Die Prüfertätigkeit bringt viele Vorteile mit sich:
- Informationen aus erster Hand; Prüfungsausschüsse werden frühzeitig über Änderungen und Anpassungen in der Berufsbildung informiert
- Beste Prüfungsvorbereitung der eigenen Azubis durch persönliche Erfahrungen im Prüfungsausschuss
- Vernetzung mit weiteren Prüfenden und Ausbildenden
- Prüfungsumsetzung, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, selbst mitgestalten
Welche Voraussetzungen müssen Prüferinnen und Prüfer mitbringen?
- Eine fundierte fachliche Qualifikation im Prüfberuf (Ausbildung, Fortbildung oder Studium)
- Ein Ausbildereignung (AEVO)
- Ausreichend Berufs- und Ausbildungserfahrung
- Freude am Umgang mit Menschen
So bereitet die IHK auf die Prüfertätigkeit vor:
Weitere Informationen zur Prüfertätigkeit und einen Datenerfassungsbogen finden Sie hier.
- Prüferschulungen für die Prüfungsgrundlagen und berufsspezifische Anpassungen
- Einarbeitung über eine Gastprüfertätigkeit
- Individuelle Unterstützung der Prüfungsausschüsse, vor und während der Prüfung