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  • 02.10.2019

    Neue Spielregeln für internationalen Handel

    ICC veröffentlicht Incoterms® 2020 - Version gültig ab dem 1. Januar

  • Foto: Jan Heidemanns
    International

    Jan Heidemanns

    Tel.: 0651 9777-230
    Fax: 0651 9777-205
    heidemanns@trier.ihk.de


Dieser Text ist vom 02.10.2019 und könnte inhaltlich veraltet sein.
Die Internationale Handelskammer (ICC) hat im September in rund 100 Ländern das neue Incoterms® 2020-Regelwerk veröffentlicht. Zuletzt wurden die Incoterms® im Jahr 2010 aktualisiert. Die neue Version gilt ab dem 1. Januar 2020. Doch auch vorangegangene Fassungen wie die Incoterms® 2010 behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Änderungen im Überblick
Die Incoterms®-Klausel DAT (Delivered at Terminal / Geliefert Terminal) wurde geändert in DPU (Delivered at Place Unloaded / Geliefert benannter Ort entladen). Die Umbenennung ist der Tatsache geschuldet, dass bereits die Definition „Terminal“ bei DAT sehr weit gefasst war und beispielsweise ein Lager, ein Kai oder ein Containerdepot als benannter Ort in Frage kam. Mit der Änderung kann künftig jeder beliebige (vereinbarte) Ort der Bestimmungsort sein.
Nach einer Änderung der Seetransport-Klausel FCA (Free Carrier / Frei Frachtführer) können sich Käufer und Verkäufer darauf verständigen, dass der Käufer seinen Frachtführer anweist, dem Verkäufer ein Bordkonossement nach der Verladung der Ware auszustellen. Der Verkäufer ist im Gegenzug verpflichtet, dieses Bordkonossement dem Käufer zu übergeben.
Eine weitere Neuerung ist, dass der  Versicherungsschutz in den Klauseln CIF und CIP an die aktuelle Geschäftspraxis angepasst wurde. Nach der bisherigen Regelung war es so, dass der Verkäufer einen Versicherungsschutz zugunsten des Käufers auf einem Mindestniveau abschließen musste, der eine Reihe von standardmäßig aufgeführten Risiken abdeckt. Für CIF bleibt mit den neuen Regeln diese Mindestdeckungssumme bestehen. Bei CIP hingegen ist die Standardversicherungspflicht in einen umfassenderen Versicherungsschutz nach dem All-Risk-Prinzip übergegangen.
Die aktualisierten Klauseln FCA, DAP, DPU und DDP berücksichtigen, dass die Organisation des Transports auch mit eigenen Transportmitteln des Verkäufers oder Käufers durchgeführt werden kann. Bisher wurde davon ausgegangen, dass der Warentransport stets von einem unabhängigen Frachtführer durchgeführt wird.
Alle Änderungen im Detail können Sie dem neu veröffentlichten Regelwerk entnehmen, das über www.incoterms2020.de erhältlich ist.

Bedeutung der Incoterms® in der Vertragsgestaltung
Die Incoterms® werden in rund 90 Prozent aller internationalen Kaufverträge aufgenommen. Auf diesem Wege wird eine international einheitliche Auslegung der Rechte und Pflichten zwischen den Vertragsparteien erreicht. Es wird unter anderem geklärt, welche Vertragspartei für die Durchführung der Ein- und Ausfuhr, die Transportorganisation oder die Beschaffung einer Versicherung zuständig ist. Darüber hinaus wird der Gefahren- und Kostenübergang geregelt. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Warenverkehren birgt die Umsetzung internationaler Verträge gewisse Risiken, die aus den verschiedenen länderspezifischen Geschäftspraktiken entstehen können. Durch die Anwendung von Incoterms® können Missverständnisse und damit einhergehende  Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Doch, um die Gültigkeit der Klauseln zu gewähren, müssen diese auch korrekt angewendet sein. Dabei gibt es einige Vorgaben und auch Fallstricke zu beachten.

IHK-Angebote zu den neuen Incoterms® 2020
Die IHK Trier unterstützt Mitgliedsunternehmen mit einem Beratungs- und Veranstaltungsangebot zu den Incoterms® 2020. Am Montag, 13. Januar 2020, wird  ein Tagesseminar zur Vertragsgestaltung unter Bezugnahme der neuen Incoterms®-Klauseln angeboten.
Zudem wird am 9. Exportforum der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz / Saarland, welches am Dienstag, 23. Juni 2020, in der IHK Trier stattfindet, Oliver Wieck, Generalsekretär der ICC, einen Vortrag zu dem Thema halten. Darüber hinaus berät die IHK Trier Unternehmen bei Fragen zu den neuen Incoterms® 2020 und deren Anwendung.

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