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  • Neuordnung der dualen Berufsausbildung im Groß- und Außenhandel

    Kaufmann-/frau im Groß- und Außenhandel wird zu Kaufmann-/frau für Groß- und Außenhandelsmanagement

  • Foto: Jürgen Thomas
    Ausbildung

    Jürgen Thomas

    Tel.: 0651 9777-330
    Fax: 0651 9777-305
    thomas@trier.ihk.de

Nach der letzten Modernisierung der Berufsausbildung im Groß- und Außenhandel im Jahr 2006 wird es ab dem 1. August 2020 abermals neue Richtlinien geben. Die Novellierung des Berufes wird erforderlich, weil unter anderem die fortschreitende Digitalisierung von Geschäftsprozessen, die zunehmende digitale Vernetzung der Wertschöpfungsketten und die erweiterten Möglichkeiten des Vertriebskanals Internet die beruflichen Anforderungen der Mitarbeiter im Groß- und Außenhandel verändert haben.

Mit der neuen Berufsbezeichnung Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement soll die Attraktivität des Berufsbildes nochmals gesteigert und der stärkeren Prozessorientierung und der zunehmenden Bedeutung des Projektmanagements bei der beruflichen Tätigkeit Rechnung getragen werden. Inhaltlich soll der Umgang mit Daten und der Vertrieb von Dienstleistungen „um die Ware herum“ stärker in den Focus rücken und das Thema Nachhaltigkeit in den Beschaffungs- und Logistikprozessen bessere Berücksichtigung finden. Die beiden bekannten Fachrichtungen Großhandel und Außenhandel bleiben mit ebenfalls angepassten Inhalten bestehen.

Grundlegend umgestaltet wird die Prüfungsstruktur. Eingeführt wird die sogenannte „Gestreckte Abschlussprüfung“. Diese sieht vor, dass im vierten Ausbildungshalbjahr der erste Teil der Abschlussprüfung absolviert wird, wobei dieser schriftliche Prüfungsteil mit einer Gewichtung von 25 Prozent in das Gesamtergebnis eingeht. Im hier relevanten Prüfungsbereich werden die Lernziele gemäß Ausbildungsrahmenplan und schulischem Rahmenlehrplan für die ersten 15 Ausbildungsmonate abgeprüft.

Der zweite Teil der Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt. Die insgesamt drei schriftlichen Prüfungsleistungen in Teil 2 gehen mit insgesamt 55 Prozent in das Gesamtergebnis ein. Als letzter Prüfungsteil steht abschließend ein maximal 30-minütiges Fachgespräch an, dass zu 20 Prozent das Gesamtergebnis bestimmt. Durch die neue Prüfungsstruktur entfällt die aus der alten Verordnung bekannte Zwischenprüfung.

Die neue Ausbildungsverordnung gilt für alle neu abgeschlossenen Verträge, die ab dem 1. August 2020 oder später beginnen. Alle anderen Verträge (kalendarischer Vertragsbeginn bis 31. Juli 2020) sind von den Änderungen nicht betroffen.

Nachfolgend finden Sie detaillierte Informationen zu den wesentlichen Aspekten.

  • Was ist neu in der betrieblichen Ausbildung?

    Die veränderten Anforderungen an die Beschäftigten im Großhandel hat eine Anpassung der betrieblichen Ausbildungsinhalte notwendig gemacht. In der beigefügten Präsentation sind die Struktur der Ausbildungsinhalte sowie die in den einzelnen Berufsbildpositionen geänderten Inhalte detailliert enthalten.

    Aufgrund der neu eingeführten gestreckten Abschlussprüfung enthält die Präsentation auch jeweils den Hinweis in welchem Ausbildungsabschnitt die Inhalte zu vermitteln sind. Zu unterscheiden sind Ausbildungsabschnitt 1 (1. bis 15. Monat) und Ausbildungsabschnitt 2 (16. bis 36. Monat). Abschnitt 1 definiert die möglichen Prüfungsinhalte für Teil 1 der Abschlussprüfung, Abschnitt 2 ist für den Prüfungsteil 2 maßgeblich.

    Anlagen:

    Präsentation „Was ist neu im betrieblichen Teil der Ausbildung?“
    Ausbildungsverordnung

  • Wie sehen die neuen Lernfelder in der Berufsschule aus?

    Ebenfalls neu überarbeitet wurde der schulische Rahmenlehrplan. Er setzt sich aus insgesamt dreizehn Lernfeldern zusammen. Davon sind jeweils drei explizit für die Fachrichtung Großhandel und drei für die Fachrichtung Außenhandel vorgesehen.

    Einen Überblick erhalten Sie in den beigefügten Anhängen.

    Anlagen:

    Präsentation „Wie sehen die neuen Lernfelder in der Berufsschule aus?“
    Rahmenlehrplan
  • Welche neuen Regeln gelten für die Prüfungen?

    Durch die Einführung der gestreckten Abschlussprüfung entfällt die bisherige Zwischenprüfung.

    Die Abschlussprüfung findet in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen statt. Die neue Ausbildungsverordnung legt dabei als Prüfungszeitpunkt für den Teil 1 der Prüfung das vierte Ausbildungshalbjahr fest. Teil 2 der Prüfung findet am Ende der Ausbildung in einem schriftlichen und einem mündlichen Teil statt.

    Neue Möglichkeiten bieten die Regularien zur mündlichen Prüfung. Hier bietet die neue Verordnung zwei verschiedene Formen an. Ähnlich wie bereits beim 2014 neu geschaffenen Kaufmann für Büromanagement stehen zur Wahl:
    1. Der Prüfling hat eine von zwei praxisbezogenen Fachaufgaben, die ihm der Prüfungsausschuss zur Wahl stellt, zu bearbeiten und mit dem Ausschuss zu besprechen.
    2. Der Prüfling hat im Betrieb zwei praxisbezogene Fachaufgaben zu bearbeiten, die der Ausbildungsbetrieb festlegt. Zu jeder Aufgabe ist ein dreiseitiger Report zu erstellen und dem Prüfungsausschuss vorab zuzuleiten. Der Ausschuss wählt eine Aufgabe aus und entwickelt ausgehend davon ein Fachgespräch.

    Die Ausbildungsverordnung definiert für die mündliche Prüfung folgende drei möglichen Themengebiete:
    • Verkauf und Distribution
    • Warensortiment und Marketing
    •  Einkauf und Beschaffungslogistik

    Bei Prüfungsvariante
    1. müssen die beiden vom Ausschuss zur Wahl gestellten Fachaufgaben aus zwei verschiedenen Themengebieten stammen. Bei Prüfungsvariante
    2. müssen die beiden betrieblichen Fachaufgaben zwei unterschiedliche Themengebiete behandeln.

    Detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.

    Über die weiteren Modalitäten, insbesondere bei der mündlichen Prüfung, werden wir Sie zum gegebenen Zeitpunkt ausführlich informieren.

    Anlagen:
    Präsentation „Wie sieht die neue Prüfung aus?“
  • Welche Besonderheiten gelten für ab dem 1. August 2020 beginnende Ausbildungsverhältnisse mit verkürzten Ausbildungszeiten (2 oder 2,5 Jahre)?

    Die neue Ausbildungsverordnung enthält keine Übergangsregeln. Dies bedeutet, dass alle Verträge die am 1. August 2020 oder später beginnen automatisch unter die neue Verordnung fallen und umgekehrt alle Verträge, die spätestens am 31. Juli 2020 starten unter die alte. Da neben den geänderten Inhalten ein neues Prüfungssystem eingeführt wird stellt sich die besondere Frage, welche Konsequenzen sich bei verkürzten Ausbildungsverträgen ergeben und wie damit umgegangen werden kann.

    Ausbildungsdauer auf zwei Jahre verkürzt:

    Liegt der Betrieb im Bezirk der Berufsbildenden Schule Trier so erfolgt laut Information der Schule in Trier die Einschulung in einer speziellen Klasse, in der alle Auszubildenden mit einem 2-jährigen Vertrag gemeinsam beschult werden. Alle Lernfelder werden durchlaufen, die Schüler werden gemeinsam auf die gestreckte Abschlussprüfung vorbereitet.

    Liegt der Ausbildungsbetrieb im Bezirk der Schulen Bernkastel oder Prüm wird es dort solche Klassen für auf zwei Jahre verkürzte Verträge nicht geben können. Nach Rücksprache mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) wird es in diesem Fall nur in diesem Jahr 2020 möglich sein einen Antrag in Bernkastel oder Prüm zu stellen, um die zweijährige Klasse in der Berufsbildenden Schule in Trier besuchen zu dürfen. Ist dies nicht gewünscht oder aufgrund bspw. großer Fahrtstrecken nicht möglich sollte der Vertragsbeginn spätestens zum 31. Juli 2020 vereinbart werden. Dann würde der Auszubildende die Schule in Bernkastel oder Prüm besuchen und dort die zweite und dritte Klasse des Bildungsganges Großhandel durchlaufen. Durch den Ausbildungsbeginn spätestens am 31. Juli 2020 würde der Vertrag unter die alte Ausbildungsverordnung fallen, der Auszubildende würde wie bisher eine Zwischen- und Abschlussprüfung ablegen, die Berufsbezeichnung würde Kaufmann/frau im Groß- und Außenhandel lauten.

    Liegt Ihr Unternehmen im Bezirk der Schulen Bernkastel und Prüm und sind aus Ihrer Sicht beide Lösungsansätze nicht praktikabel, so kommen Sie bitte gesondert auf uns zu.


    Ausbildungsdauer auf 2,5 Jahre verkürzt:

    Die Auszubildenden werden an der für Sie zuständigen Schule beschult. Der Teil 2 der Abschlussprüfung findet nach 2,5 Jahren statt. Folglich fehlt dem Auszubildenden das letzte Halbjahr an Schulstoff.

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