Stadt/Gemeinde |
Niederöfflingen |
Bezeichnung des Plans |
Zur Ziep |
Art des Plans |
Ergänzungssatzung
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Beschreibung |
Am westlichen Ortsrand der Gemeinde soll für die Parzelle 26, Flur 13 eine Ergänzungssatzung aufgestellt werden. Die wegemäßige Erschließung der Fläche ist durch die südöstlich angrenzende Straße Zur Ziep gesichert. Westlich und östlich wird das Flurstück durch Wirtschaftswege begrenzt. Im Flächennutzungsplan ist das Flurstück 26 als Dauergrünstück, im nördlichen eil mit Streuobstbeständen, dargestellt. Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung ist durch die bestehende Bebauung in der Nachbarschaft vorgeprägt. Die bauliche Nutzung soll, entsprechend der Bebauung auf der süd-östlichen Seite der Straße Zur Ziep, in Richtung Nord-Westen fortgeführt werden. |
Plandokumente und Informationen |
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Rückmeldefrist an IHK |
12.03.2021 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Kevin Gläser |
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Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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