Stadt/Gemeinde |
Osburg |
Bezeichnung des Plans |
Teilgebiet "Gewerbegebiet Neuhaus II - 1. Änderung" |
Art des Plans |
Bebauungsplan |
Beschreibung |
Durch die Änderung des Bebauungsplans werden keine zusätzlichen Flächen ausgewiesen, sie dient lediglich der Neuordnung der gewerblichen Flächen sowie der Anpassung an die geänderten Rahmenbedingungen. Da die Firma WI Energy einen Großteil der freien Flächen für ihren neuen, nachhaltigen Betriebsstandort (inkl. Photovoltaikflächen) benötigt, ist eine Neuplanung mit geänderter Erschließung erforderlich. |
Plandokumente und Informationen |
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02.06.2023 |
Ansprechpartner IHK Trier |
Wilfried Ebel |
Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
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