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IHK Trier


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  • Planfeststellungsverfahren "Änderung der technischen Sicherung BÜ km 112,380 Mürlenbach Strecke 2631 Hürth - Kalscheuren - Ehrang" der DB InfraGO AG

  • Foto: Wilfried Ebel
    Standortpolitik

    Wilfried Ebel

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Stadt/Gemeinde

Hürth - Kalscheuren - Ehrang

Bezeichnung des Plans

Änderung der technischen Sicherung BÜ km 112,380 Mürlenbach Strecke 2631

Art des Plans

Planfeststellungsverfahren

Beschreibung

Die DB Netz AG – Regionalbereich Mitte – beabsichtigt auf der Strecke 2631 Hürth - Kalscheuren - Ehrang in Bahn-km 112,380 die Änderung der technischen Sicherung des
Bahnübergangs „Mürlenbach“ in der Ortsgemeinde Mürlenbach, Verbandsgemeinde Gerolstein durchzuführen.
In diesem Zusammenhang ist erstmalig zur Erhöhung der Sicherheit der vorhandene Gehweg auf nördlicher Fahrbahnseite über das Kreuzungsstück zu verlängern und in die neue technische Sicherung zu integrieren.
Die Strecke 2631 Hürth-Kalscheuren - Ehrang ist eine zweigleisige, nicht elektrifizierte Hauptbahn der DB AG. Die Strecke wird derzeit mit 90 km/h befahren, der Bremswegabstand beträgt 1.000 m.
Der BÜ „Mürlenbach“ liegt zwischen den Bahnhöfen Birresborn und Densborn im Bundesland Rheinland-Pfalz (Regionalnetz Eifel-Rhein-Mosel).
Die öffentlich gewidmete Landesstraße „Meisburger Straße“ (L16) kreuzt die zweigleisige Strecke höhengleich und liegt innerorts in der Straßenbaulastträgerschaft des Landes Reinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM) Gerolstein.
Der innerörtliche Gehweg obliegt der Baulast der Ortsgemeinde Mürlenbach vertreten durch die Verbandsgemeinde Gerolstein. Die BÜ-Mitte liegt entsprechend der Streckenkilometrierung der IVL-Pläne bei km 112,380. Der Bahnübergang km 112,380 wird derzeit durch eine Blinklichtanlage (Fü 2 H/60) mit
4 x Blinklicht, 2 x Seitenlicht, 6 Andreaskreuzen und 2 Halbschranken sowie Fußgängerakustik gesichert
Da der Neubau der technischen Sicherung mit einer Lichtzeichenanlage, Halbschranken, Gehwegschranken und bautechnischen Anpassungen den Forderungen des
Eisenbahnkreuzungsgesetzes nach der Erhöhung der Sicherheit und Abwicklung des Verkehrs im Sinne §3 EKrG entspricht, werden die kreuzungsbedingten Kosten für einen richtlinienkonformen Ausbau gemäß §13 EKrG zwischen den Kreuzungsbeteiligten und dem Bund zu je einem Drittel getragen. Die Fahrbahnbreite im Kreuzungsbereich beträgt ca. 6,45 m - 6,82 m.
Die BÜ-Befestigung im Kreuzungsbereich ist elastomer (Strail-Innenplatten) ausgestattet. Fahrbahn und Seitenwege sind asphaltiert. Eine gesicherte Fußgängerquerung ist nicht vorhanden.

Plandokumente und Informationen

www.lbm.rlp.de


Rückmeldefrist an IHK

29.11.2024


Ansprechpartner IHK Trier

Wilfried Ebel




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Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

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