Zur Produktsicherheit wurden von Seiten der Europäischen Union für eine Vielzahl von Waren (Maschinen, Elektronik, Schutzausrüstung, Spielzeug etc.) verschiedene Richtlinien zu Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen erlassen. Für die Einhaltung dieser Richtlinien und der damit verbundenen CE-Kennzeichnung ist der Hersteller verpflichtet. Bei Importen jedoch übernimmt der Einführer diese Verantwortung und haftet somit auch für fehlerhafte Produkte.
Im Rahmen des Webinars wird der Importprozess CE-kennzeichnungspflichtiger Waren sowie die Zollkontrollen in Zusammenarbeit mit den Marktüberwachungsbehörden vorgestellt. Die Teilnehmer erhalten Tipps & Tricks für die Optimale Gestaltung des Imports und die ideale Vorbereitung des Unternehmens. Des Weiteren wird erläutert, welche besonderen Zollverfahren alternativ zum Import in Betracht kommen, um z. B. Verbesserungen, Ausbesserungen bzw. technische Änderungen an der Ware durchzuführen oder diese nach einer Lagerung weiter zu versenden. Praxisbeispiele runden die Veranstaltung ab.
Referent ist Abdulkerim Kuzucu, Zollberater, Chromit-Erz Außenwirtschaftsagentur (www.chromierz.com/profil).
Programm
- Einfuhr von CE-kennzeichnungspflichtigen Waren (Maschinen, Elektronik, Schutzausrüstung Spielzeuge etc.) – Fälle aus der Praxis
- Zusammenspiel zwischen Marktüberwachungs- und Zollbehörden
- Vorübergehende Einfuhr und Ausfuhr von CE-kennzeichnungspflichtigen (Werkzeuge, Messewaren, Berufsausrüstung etc.).
- Besondere Zollverfahren – Reparatur, Austausch, Verbesserung, Lagerung –
- Praxistipps