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  • Referentenentwurf zum Elektro- und Elektronikgerätegestz (ElektroG) sowie zur Änderung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung (EAG-BehandV)

  • Foto: Kevin Gläser
    Existenzgründung und Unternehmensförderung

    Kevin Gläser

    Tel.: 0651 9777-530
    Fax: 0651 9777-505
    glaeser@trier.ihk.de

Thema / Vorhaben

Referentenentwurf zum Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sowie zur Änderung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung (EAG-BehandV)

Schlagworte

Elektro- und Elektronikgeräte, Kreislaufwirtschaft, Entsorgung

Betroffene Unternehmen

Industrie, Handel, Entsorgungsträger

Beschreibung

Das Bundesumweltministerium hat einen Entwurf zu Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sowie einen Entwurf zur Änderung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung (EAG-BehandV) zur Konsultation versandt. Der DIHK plant, sich mit einer Stellungnahme an dem Verfahren zu beteiligen.
Das ElektroG regelt die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EAG), die im Regelfall geordnet und umweltverträglich zu erfolgen hat. Der Entwurf sieht nun eine Fortentwicklung und Verbesserung der gesetzlichen Vorgaben vor. Das Gesetz soll am 01.01.2022 in Kraft treten.

Das ElektroG dient ebenso der Umsetzung der europarechtlichen WEE-RL (2012/19/EU). Diese Richtlinie setzt ab 2019 eine Mindestsammelquote von 65 % gemessen an den durchschnittlich in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Mengen an Elektro- und Elektronikgeräten voraus. Deutschland liegt mit einer Sammelquote von 43,1 % (2018) deutlich unter der vorgegeben Zielmarke. Es gilt daher, die Quantität und Qualität der Sammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu verbessern.
Die Anforderungen an die Behandlung von EAG, welche bisher in Anlage 4 des ElektroG festgelegt sind, sollen in eine Behandlungsverordnung (EAG-BehandV) überführt werden. Das ElektroG soll um Zielaspekte der Schadstoffentfrachtung und Ressourcenschonung ergänzt und konkretisiert werden. Der Weiterentwicklung des Standes der Technik soll mit dieser Verordnung Rechnung getragen werden. Von den Bestimmungen nicht umfasst ist die Behandlung zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwertung.

Um eine Stellungnahme möglichst umfassend zu gestalten, bitten wir Sie um Ihre Einschätzungen/Anmerkungen. Gerne können Sie uns diese auch persönlich mitteilen.

Dokumente und Informationen

Anhörung - Referentenentwurf EAG-BehandV
Anhörung - Referentenentwurf ÄndG ElektroG
Anhörung - Lesefassung ÄndG ElektroG

Rückmeldefrist an IHK

7.10.2020


Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.

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