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  • Reisekostenrecht in Europa für Experten: Aktuelles und Neuerungen

    Bei grenzüberschreitender Tätigkeit sind neben dem nationalen Steuerrecht, auch ausländisches Recht sowie Doppelbesteuerungsabkommen zu berücksichtigen.

  • Extern

    Matthias Fuchs

    Tel.: (06 51) 9 75 67-20
    fuchs@eic-trier.de

Bei grenzüberschreitender Tätigkeit sind neben dem nationalen Steuerrecht, auch ausländisches Recht sowie Doppelbesteuerungsabkommen zu berücksichtigen. Die Komplexität erhöht die Gefahr von Haftungsrisiken für Arbeitgeber - insbesondere in der Lohnsteuer.  Dabei bringt das Reisekostenrecht nach dem Einkommensteuergesetz viele Besonderheiten mit sich, die im Kontext der Mitarbeitereinsätze im Ausland zu beachten sind. Die jeweilige Kategorisierung ist wichtig, um Reisekosten richtig abzurechnen und gegebenenfalls kostspielige Fehler zu vermeiden. Herausforderungen bringen jeweils insbesondere die Regelungen zur Bestimmung der ersten Tätigkeitstätte, der steuerfreien Erstattung vom Verpflegungsmehraufwand, der Fahrt- und Übernachtungskosten sowie der Begriff der Mahlzeiten mit sich. Grundsätze des internationalen Steuerrechts werden ebenfalls thematisiert. Die Teilnehmer:innen an diesem Experten-Webinar können Ihre Fragen aus der Praxis vorab an die beiden Referenten richten. Die Veranstaltung richtet sich branchenübergreifend an Leiter:innen und aus den Bereichen Personal, Buchhaltung/Rechnungswesen und Verwaltung sowie an Steuerberater:innen. Solide Grundkenntnisse im Reisekostenrecht werden dabei vorausgesetzt.
Weitere Informationen finden Sie hier

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