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  • 25.05.2020

    Achte Corona-Bekämpfungsverordnung

  • Foto: Stefan Rommelfanger
    Standortpolitik

    Stefan Rommelfanger

    Tel.: 0651 9777-930
    Fax: 0651 9777-505
    stefan.rommelfanger@trier.ihk.de

Am 25. Mai 2020 wurde die Achte Corona-Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz erlassen. Diese tritt am Mittwoch, 27. Mai 2020 in Kraft und mit Ablauf des 9. Juni 2020 außer Kraft.

Ab 27. Mai 2020 dürfen u.a. Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks und Angebote von Freizeitaktivitäten (Innen- und Außenbereich), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken und ähnliche Einrichtungen wieder öffnen.
Der Betrieb von öffentlichen und privaten Sportanlagen ist unter Einhaltung strenger Hygieneauflagen wieder erlaubt. Dies gilt auch für Fitnessstudios, Freibäder, Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen.

Mit in Kraft treten der Achten Corona-Bekämpfungsverordnung gelten außerdem veränderte Regelungen für die Gastronomie:
- Verlängerte Öffnungszeiten bis 22:30 Uhr
- Bar und Thekenbereiche können für den Verkauf und die Abgabe von Speisen und Getränken geöffnet werden (durch eine Servicekraft hinter dem Buffet, keine Selbstbedienung); für den Verbleib von Gästen sind diese Bereiche jedoch geschlossen
- Die Obergrenze von maximal sechs Personen für Tische im Außenbereich wird aufgehoben.

Details zu diesen Maßnahmen und allen anderen betroffenen Branchen entnehmen Sie bitte der 8. Corona-Bekämpfungsverordnung vom 25.05.2020. Das vollständige Dokument können Sie hier einsehen.



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