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  • 18.02.2020

    USA verzichten vorerst auf Erhöhung der Strafzölle auf Wein

  • Foto: Matthias Lex
    International

    Matthias Lex

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Die USA erheben seit dem 18. Oktober 2019 Strafzölle auf zahlreiche Waren aus einzelnen EU-Staaten, unter anderem 25% auf Stillweine aus Deutschland. Die rechtliche Grundlage für dieses Vorgehen bildet das Urteil des WTO-Schiedsgerichtes im Streit zwischen den USA und der Europäischen Union über unrechtmäßige Subventionszahlungen an den Flugzeugbauer Airbus.   
Am 14. Februar 2020 teilte das Büro des US-Handelsbeauftragten Robert Lighthizer das Ergebnis einer ersten Revision dieser Strafzölle mit: Während die Zölle auf europäische Flugzeuge von 10 % auf 15 % angehoben wurden, gibt es für den Weinsektor keine Änderungen. Somit bleibt der Zollsatz von 25 % auf Stillweine mit einem Alkoholgehalt von 14 % oder weniger, in Behältnissen unter zwei Litern vorerst bestehen. Eine weitere Revision der Strafzölle ist für August vorgesehen. Dieses Karussel-Verfahren, also die Möglichkeit, dass die von den Strafzöllen betroffenen EU-Exportprodukte rotieren, führt zu großer Unsicherheit bei den Unternehmen.
Sollte die EU zwischenzeitlich von der WTO aufgrund des Boeing-Streits das Recht erhalten, ihrerseits Strafzölle auf US-Produkte zu erheben, behalten sich die USA vor, ihre Strafmaßnahmen vorzeitig anzupassen.

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