Die Überbrückungshilfe IV wird als zentrales Corona-Hilfsinstrument bis zum 30. Juni 2022 verlängert, um Unternehmen in weiterhin unsicheren Zeiten in bewährter Weise zu unterstützen. Die ergänzenden Programme Neustart- und Härtefallhilfen werden parallel zur Überbrückungshilfe IV verlängert. Neben den Überbrückungshilfen wird die Bezugsdauer und die Sonderregelungen des Kurzarbeitergeldes ebenfalls bis zum 30. Juni verlängert.
Die vollständigen Bedingungen und Hinweise haben wir auf unserer Übersichtsseite für Sie zusammengefasst.
Existenzgründung und Unternehmensförderung
Kevin Gläser
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