Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Suche Hauptnavigation A-Z Übersicht Hauptinhalt Servicelinks


IHK Trier


Seitenkopf

Seitenhauptinhalt

Motiv: Neben mehrere Stapeln von Geldmünzen liegen zahlreiche Geldscheine. (Foto: Jürgen Fälchle - Fotolia )
(Foto: Jürgen Fälchle - Fotolia )
  • 14.02.2022

    Überbrückungshilfe IV bis Ende Juni verlängert

  • Foto: Kevin Gläser
    Existenzgründung und Unternehmensförderung

    Kevin Gläser

    Tel.: 0651 9777-530
    Fax: 0651 9777-505
    glaeser@trier.ihk.de

Die Überbrückungshilfe IV wird als zentrales Corona-Hilfsinstrument bis zum 30. Juni 2022 verlängert, um Unternehmen in weiterhin unsicheren Zeiten in bewährter Weise zu unterstützen. Die ergänzenden Programme Neustart- und Härtefallhilfen werden parallel zur Überbrückungshilfe IV verlängert. Neben den Überbrückungshilfen wird die Bezugsdauer und die Sonderregelungen des Kurzarbeitergeldes ebenfalls bis zum 30. Juni verlängert.

Die vollständigen Bedingungen und Hinweise haben wir auf unserer Übersichtsseite für Sie zusammengefasst.

Seitenfuß