Online-Bestellungen sind heute weit verbreitet und im Versandhandel nicht mehr wegzudenken. Am 1. Juli 2021 wurden die umsatzsteuerlichen Vorgaben für Lieferungen an Nichtunternehmer in der EU angepasst. Bereits bei Überschreitung einer jährlichen Lieferschwelle von 10.000 EUR gilt seither für Lieferungen an Nichtunternehmer in der EU das Bestimmungslandprinzip. Zur Vereinfachung kann die Deklaration abzuführender Mehrwertsteuer anderer EU-Länder über das One-Stop-Shop-Verfahren im Ansässigkeitsland des Online-Händlers erfolgen. Dies gilt jedoch nur, wenn Online-Händler alle belieferten EU-Länder über das OSS-Verfahren abwickeln. Zudem nutzen Online-Händler heute auch vermehrt Fulfillment-Service-Strukturen externer Dienstleister. Die VIDA-Vorschläge (VAT in the Digital Age) der EU-Kommission sehen in den folgenden Jahren noch weitere Anpassungen im Bereich des Online-Handels vor.
Das Webinar verschafft einen fundierten und praxisnahen Überblick über die aktuellen umsatzsteuerlichen Grundlagen der Besteuerungsverfahren für Fernverkäufer in der EU und gibt einen Ausblick auf anstehende gesetzliche Entwicklungen. Informationen zur rechtsicheren Nutzung von Fulfillment-Service-Strukturen und zur korrekten Abwicklung des Online-Handels mit Großbritannien runden das Programm ab. Weitere Informationen finden Sie hier
Extern
Christina Grewe
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