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IHK Trier


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01.06.2009

Unternehmer wählen ihre Interessenvertretung


Dieser Text ist vom 01.06.2009 und könnte inhaltlich veraltet sein.

Wahlen zur IHK-Vollversammlung im September 2009 - Jede Stimme zählt (inkl. Interview IHK-Präsident Peter Adrian zur IHK-Arbeit)

Die 28 000 Mitgliedsunternehmen der IHK Trier stehen im September dieses Jahres vor einem wichtigen Ereignis: In diesem Monat sind sie aufgerufen, die 42 Mitglieder der IHK-Vollversammlung zu wählen und durch die Ausübung ihres Wahlrechts Einfluss auf die Arbeit der IHK zu nehmen. Denn die Vollversammlung ist das oberste Gremium der IHK. Sie besitzt nicht nur die Finanzhoheit, sie bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit und entscheidet über alle Fragen von besonderer regionalwirtschaftlicher Bedeutung.

POLITISCHE POSITIONEN DER IHK FESTLEGEN
Konkret bedeutet dies, dass in den Sitzungen der Vollversammlung die grundlegenden wirtschaftspolitischen Positionen der IHK festgelegt werden, ebenso werden die Jahresaktivitäten der IHK-Geschäftsführung diskutiert und beschlossen. Neben den Themen Konjunkturentwicklung und den regionalen Standortbedingungen stehen immer wieder Grundsatzfragen der Ausbildungsplatzsituation und der Bildungspolitik allgemein auf der Tagesordnung. Dazu kommen wichtige Gesetzesvorhaben auf Bundes- oder Landesebene, wie die Reform der Erbschaftsteuer aber auch Spezialthemen wie die Umsetzung der EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie und die IHK-Position zum Landesentwicklungsprogramm (LEP) werden hier diskutiert. Zu Fragen mit besonderer regionalwirtschaftlicher Bedeutung, wie die Entwicklung regionaler Verkehrsinfrastrukturprojekte, legt die Vollversammlung die Position der IHK fest. So befassten sich die Mitglieder der Vollversammlung intensiv mit der Entwicklung des Flugplatzes Bitburg, beschlossen 2002 eine Kapitalbeteiligung der IHK als Anschubfinanzierung und fassten 2008 den Beschluss, diese Anteile nach dem Vorliegen der Instrumentenfluggenehmigung an einen privaten Investor weiter zu veräußern. Zu den wichtigen Aufgaben der IHK-Vollversammlungsmitgliedern gehört darüber hinaus die Entscheidung über Höhe und Verwendung der IHK-Beiträge. Auf der Basis der Jahresaktivitätenplanung beschließt das oberste IHK-Gremium den Wirtschaftsplan, stellt den Jahresabschluss fest und nimmt den Prüfbericht der Rechnungsprüfer entgegen.

Häufig werden im Zusammenhang mit Aufgaben der IHK zwei Begriffe aus dem Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern zitiert. Beim ersten handelt es sich um den Begriff des ehrbaren Kaufmanns. Den Industrie- und Handelskammern, so heißt es in dem Gesetz, obliegt es, auf die Wahrung von Anstand und Sitte des ehrbaren Kaufmanns hinzuwirken. Das mag antiquiert anmuten, so ist die Rolle der IHK als Hüterin kaufmännischen Anstands doch ein wichtiger Eckpfeiler für das Funktionieren der marktwirtschaftlichen Prinzipien. Gerade in der aktuellen Diskussion wird gerne wieder auf diese Aufgabe hingewiesen, wenn etwa hochrangige angestellte Manager mit zweifelhaften Geschäften die deutsche Wirtschaft und insbesondere die mittelständischen inhabergeführten Unternehmen in Verruf bringen.

EHRENAMT ALS INTERESSENVERTRETUNG
Auch der zweite Begriff aus dem IHK-Gesetz, die Vertretung des Gesamtinteresses, ist für die Arbeit der Vollversammlung von besonderer Bedeutung. „Die IHK ist verpflichtet, das Gesamtinteresse der ihr zugehörigen Gewerbetreibenden eines Bezirks wahrzunehmen und die Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen.“ Für die Gesprächspartner der IHK bedeutet dies, dass die Einzelinteressen verschiedener Branchen in der IHK gebündelt und in der Diskussion mit anderen Mitgliedern abgewogen werden, um dann als Gesamtmeinung in Gesprächen gegenüber Politik und Verwaltungen Eingang zu finden. Für die Mitglieder der Vollversammlung bedeutet dies, ihre eigenen Interessen einzubringen, sich dabei aber stets als Teil eines übergeordneten Ganzen zu verstehen. Wie die Aussagen und Stellungnahmen zahlreicher Politiker aus nahezu allen Parteien belegen, ist es gerade diese eine Stimme, die die IHKs bei Politik und Verwaltung neben der Anhörung der unterschiedlichen Interessenverbände ein besonderes Gewicht verschafft. Der Gesetzgeber erhält von den Industrie- und Handelskammern einen Ratschlag, der bereits das Ergebnis eines Abwägungsprozesses und des versuchten Ausgleichs verschiedenster Partikular- und Brancheninteressen ist. Auf dieses Argument hat sich auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur gesetzlichen IHK-Mitgliedschaft vom 7. Dezember 2001 gestützt und festgestellt, dass nur die verfasste Mitwirkung aller Unternehmen an der Entscheidungs- und Willensbildung der IHKs eine objektive Beratung staatlicher Organe ermögliche.

Unternehmen, die sich für eine Mitarbeit in diesem Gremium wählen lassen, werden sich in den kommenden fünf Jahren mit einer breiten Themenpalette auseinandersetzen müssen. Sie werden dabei häufig über eine Verbesserung der regionalen Standortbedingungen, aber auch Rechtsvorschriften und Satzungen diskutieren und müssen nicht selten zu strittigen Fragen ihren unternehmerischen Sachverstand einbringen. Es ist eine Mühe, die sich lohnt, denn es geht auch darum, das Prinzip der wirtschaftlichen Selbstverwaltung zu stärken und mit Leben zu erfüllen. Diesem Prinzip liegt der Gedanke zu Grunde, hoheitliche Aufgaben wirtschaftsnah und kostengünstig umzusetzen und so staatliche Strukturen durch das Einbringen unternehmerischen Sachverstands schlank zu halten.

SPIEGELBILD DER REGIONALEN WIRTSCHAFTSSTRUKTUR
Damit eine Vollversammlung diese Aufgaben optimal erfüllen kann und sie ein Spiegelbild der regionalen Wirtschaftsstruktur darstellt, muss sowohl die regionale Vertretung als auch die Berücksichtigung aller Branchen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gewährleistet sein. Die Wahl der 42 Sitze erfolgt daher in 17 unterschiedlichen Wahlgruppen. In den nächsten Wochen bis zum 8. Juli geht es darum, dass die wahlberechtigten IHK-Mitglieder für ihre Wahlgruppe Wahlvorschläge einreichen. Diese Wahlvorschläge bedürfen keiner zusätzlichen Unterstützung, so dass auch Selbstvorschläge zulässig sind. Welche Stellung die Wahlbewerber in einem Unternehmen haben müssen und welche sonstigen Voraussetzungen sie erfüllen müssen, ist in der IHK-Wahlordnung festgelegt. Der Wahlausschuss, dem die ehemaligen Vollversammlungsmitglieder Herbert Reh, Werner Ewerhardt, Rainer E. Meyer, Manfred Schmidt und Dr. Axel Th. Simon angehören, gibt im August nach einer Prüfung die gültigen Wahlvorschläge bekannt. Ende August werden dann die Wahlunterlagen von der IHK versandt. Als Wahltag wurde der 30. September 2009 festgelegt, das heißt, bis zu diesem Datum muss die Stimmabgabe bei der IHK eingehen. Über den genauen Ablauf des Wahlverfahrens sowie alle gültigen Wahlbewerbungen werden wir Sie in der September-Ausgabe der IHK-Zeitschrift ausführlich informieren.

Mit ihrer Wahlbeteiligung haben alle Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit, in wichtigen Weichenstellungen für die regionale Entwicklung mitzuwirken und sich im politischen Bereich für bessere Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten einzusetzen.
Jede Stimme zählt!
Günther Kiefer

WAHLINFO

Termine beachten
  • Bis 8. Juli 2009
    Einreichung von Wahlvorschlägen
  • August 2009
    Veröffentlichung der gültigen Kandidatenlisten im Internet
  • Ende August 2009
    Versand der Wahlunterlagen an alle Wahlberechtigten
  • September 2009
    Wahlfrist Ende: 30. September 2009, 16:00 Uhr
  • Oktober 2009
    Bekanntgabe der Ergebnisse


AKTIVE WAHLBETEILIGUNG ERWÜNSCHT

IHK-Präsident Peter Adrian zu den Zielen der IHK-Arbeit – Das aktuelle Interview

Herr Adrian, was waren für Sie die Gründe, sich seit 1994 in der Vollversammlung zu engagieren?

Peter Adrian Peter Adrian: Im Anfang stand für mich zum einen eine gewisse Neugier im Vordergrund, mit der Aufnahme in die Vollversammlung, die Strukturen und die Organisation der Industrie- und Handelskammer besser kennen zu lernen. Zum anderen hatte ich von Anfang an das Ziel, etwas dazu beizutragen um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in unserer Region zu verbessern und vor allen Dingen auf Fehlentwicklungen aufmerksam zu machen.

Inzwischen haben Sie als Vorsitzender verschiedener Ausschüsse, als Vizepräsident und seit Ende 2006als Präsident Erfahrungen sammeln können. Haben sich Ihre Erwartungen erfüllt? Was kann IHK Arbeit bewirken. Was macht ihre Stärke aus?

Peter Adrian: Gerade in den letzten Jahren habe ich sehr deutlich feststellen können, dass die IHK ein wirksames Sprachrohr für die Interessen der Wirtschaft sein kann. Es ist in der heutigen Zeit, in der viele gesellschaftliche Gruppen ihre Interessen gegenüber Verwaltung und Politik anmelden, wichtig dafür zu sorgen, dass gerade die Wirtschaft nicht ins Hintertreffen gerät. Die Kammerorganisation hat den großen Vorteil dass sie keine Lobby-Arbeit leistet, sondern die Gesamtinteressen der Wirtschaft artikuliert. Dabei kommt ihr in der Akzeptanz besonders zu Gute, dass sie Kraft ihrer Statuten alle Unternehmen aus dem Bereich Industrie/Handel und Dienstleistung mit Ausnahme des Handwerks vertritt. Die Pflichtmitgliedschaft der Mitgliedsunternehmen bedingt insofern den Vorteil, dass wir nicht einen Auszug sondern alle vertreten.

Die IHK soll das Gesamtinteresse der Region vertreten. Was bedeutet das für den Meinungsbildungsprozess und die Zusammenarbeit in der Vollversammlung?

Peter Adrian: Gerade die von mir angesprochene Pflichtmitgliedschaft und die damit verbundene Gesamtinteressensvertretung ist ein wichtiger Aspekt für den Meinungsbildungsprozess in der Kammer. Eine Vollversammlung sollte deshalb möglichst repräsentativ für die gesamte Wirtschaft der Region sein. Dies setzt eine aktive Beteiligung aller Unternehmen an der IHK-Vollversammlungswahl voraus.

Halten Sie das Prinzip der wirtschaftlichen Selbstverwaltung noch für zeitgemäß und wie können Unternehmen davon profitieren?

Peter Adrian: Die wirtschaftliche Selbstverwaltung wie wir sie durch das Kammergesetz in Deutschland manifestiert haben, hat den großen Vorteil, dass die Interessensvertretung der Gesamtwirtschaft demokratisch legitimiert durch die Kammern und den DIHK übernommen werden kann. Hierbei stellt das Prinzip der wirtschaftlichen Selbstverwaltung die Unabhängigkeit der Organisation von Staat und Verwaltung sicher. Die Industrie- und Handelskammern sind damit in die Lage versetzt, wirksam und unabhängig die Interessen der Wirtschaft zu artikulieren und geltend zu machen. Selbstverständlich profitieren hiervon die Kammermitglieder. Gerade aus der jüngsten Vergangenheit kann ich Ihnen eine Vielzahl von Beispielen nennen, die zeigen, wir wirksam die IHK-Organisation die Anliegen der Wirtschaft im Gesetzgebungsverfahren der Bundesländer beziehungsweise des Bundes eingebracht hat. Ohne die Intervention der Kammerorganisation würde zum Beispiel das neue Erbschaftssteuerrecht noch unternehmensunfreundlicher ausgestaltet sein als es nun ist. Wesentliche Korrekturen an der letzten Unternehmenssteuerreform sind auf die Intervention des DIHK zurück zu führen. Auch auf europäischer Ebene versuchen die Industrie- und Handelskammern in Verbindung mit ihrer Dachorganisation immer wieder auf Fehlentwicklungen im europäischen Recht und in den Verwaltungsvorschriften der europäischen Union hinzuweisen.

Was ist nach Ihrer Einschätzung in den kommenden Jahren ein wichtiges Thema, mit dem sich die IHK Vollversammlung wird beschäftigen müssen?

Peter Adrian: Für die kommenden Jahre sehe ich zwei Schwerpunkte für die Arbeit der IHK-Organisation. Zum einen sollten wir daran arbeiten, vor allen Dingen aus dem Unternehmernachwuchs junge Menschen für das Ehrenamt in der IHK zu begeistern und die Organisation den sich ändernden Anforderungen anzupassen. Nach außen wird es in den nächsten Jahren sicherlich besonders wichtig sein, dafür zu sorgen, dass in der Politik wieder mehr Vertrauen in die Selbstregulierungskräfte der sozialen Marktwirtschaft gesetzt wird und damit verbunden der staatliche Einfluss auf das Wirtschaftsgeschehen und dessen Entwicklung deutlich reduziert wird.

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