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  • 25.07.2022

    Versicherungsvermittler müssen die Nachhaltigkeitspräferenzen Ihrer Kunden erfragen

  • Foto: Jennifer Schöpf-Holweck
    Recht und Organisation

    Jennifer Schöpf-Holweck

    Tel.: 0651 9777-601
    Fax: 0651 9777-605
    schoepf-holweck@trier.ihk.de

Ab dem 2. August 2022 sind Versicherungsvermittler verpflichtet, bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten ihre Kunden nach deren Nachhaltigkeitspräferenzen zu befragen und diese dann bei der vorzunehmenden Eignungsbeurteilung zu berücksichtigen. Somit wird die Geeignetheitsprüfung beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten um das Thema Nachhaltigkeit erweitert. Der Kunde muss demnach zusätzlich zu den bisherigen Angemessenheits- und Geeignetheitsfragen nach seinen Nachhaltigkeitspräferenzen befragt werden.

Die gesetzliche Grundlage hierfür ist die Delegierte Verordnung (EU) 2021/1257 der Europäischen Kommission, die in allen EU-Mitgliedsstaaten Gültigkeit hat. Für die Umsetzung dieser Vorgaben in die Praxis erstellt die EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Auhtority) derzeit Leitlinien, die bis August 2022 vorliegen sollen.

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