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IHK Trier


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01.09.2020

Vier verkaufsoffene Sonntage rechtssicher ermöglichen


Dieser Text ist vom 01.09.2020 und könnte inhaltlich veraltet sein.

Standpunkt von Karin Kaltenkirchen, Vizepräsidentin der IHK Trier

Der stationäre Einzelhandel hat zurzeit einen dramatisch schweren Stand. Das für viele so wichtige Frühjahrsgeschäft ist durch den Corona-Lockdown weggebrochen, der Onlinehandel boomt, die Schließung der Grenze hat Kunden aus Luxemburg verunsichert und das Kaufinteresse der Bevölkerung kehrt nur zögerlich zurück. Für viele Unternehmen geht es um die Existenz. Und mit drohenden Geschäftsschließungen und Leerständen stehen Arbeitsplätze sowie die Attraktivität der Innenstädte auf dem Spiel.

Umso ärgerlicher ist es, dass die Rechtslage verkaufsoffene Sonntage unter den aktuellen Umständen de facto unmöglich macht. Denn nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2015 müssen verkaufsoffene Sonntage grundsätzlich mit einem Anlass wie großen Messen oder ähnlichen Veranstaltungen verbunden sein. Eben diese finden aber in Corona-Zeiten praktisch nicht statt. Und so bricht dem Einzelhandel ein wichtiges Instrument weg. Hier muss aus Sicht der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz eine rasche Lösung gefunden werden: Bis zu vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr sollten in jeder Kommune unbürokratisch möglich sein.

Zugegeben, die Gesetzeslage ist hier nicht einfach, da immer die im Grundgesetz verankerte Sonntagsruhe mit hineinspielt. Aber darauf darf sich jetzt niemand zurückziehen. Vielmehr muss im Zusammenspiel von Einzelhandel, Politik sowie Gewerkschaften und Kirchen eine Antwort gefunden werden, die der außergewöhnlichen Situation dieses Jahres Rechnung trägt. Davon profitieren letztlich alle. Die IHKs appellieren an die Landesregierung, umgehend den Vorschlag eines solchen Runden Tisches aufzugreifen.

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