Die Generalzolldirektion meldet, dass in Vietnam ausgestellte Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1, deren Hintergrund mit einem guillochierten Überdruck in "Blau" statt in "Grün" versehen ist, derzeit für eine Präferenzbehandlung nicht anerkannt werden.
Auf europäischer Ebene wird zurzeit geprüft, ob diese nicht konformen Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 ggf. innerhalb eines noch zu bestimmenden Übergangszeitraums anerkannt werden können. Daher sollten Einführer derzeit keine Präferenzbehandlung auf der Grundlage dieser nicht konformen Warenverkehrsbescheinigungen beantragen, weil die beantragte Präferenzbehandlung bei der Einfuhrabfertigung aus technischen Gründen abzulehnen wäre.
Sofern eine Übergangsreglung zum Tragen kommen sollte, werden wir einen Hinweis veröffentlichen.
International
Gudrun Wewering
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