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  • 03.08.2020

    Vietnam - Zollpräferenzen bei der Einfuhr gemäß bilateralem FHA oder einseitigem APS?

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

Seit dem 1.8.2020 ist das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen der EU und Vietnam in Kraft. Der Zollabbau erfolgt im Rahmen des bilateralen FHA dabei stufenweise. Gleichzeitig bleibt das Allgemeine Präferenzsystem (APS), mit dem die EU bereits seit langem einseitig Zollpräferenzen für Importe aus Vietnam gewährt, für zwei weitere Jahre parallel in Kraft. Hierbei sollen die gemäß Anhang 2-A Abschnitt A Nr. 3 im Rahmen des bilateralen FHA EU-Vietnam von der EU angewendeten Zollsätze auf keinen Fall höher sein, als die vor In-Kraft-Treten von der EU unilateral gewährten Zollsätze im Rahmen des APS. Das bedeutet, dass der niedrigere APS-Zollsatz solange bestehen bleibt, bis der Stufenabbau den FHA-Zollsatz unter den APS-Zollsatz drückt. EU-Importeure erfahren somit keine Verschlechterung.

Nach den uns zurzeit vorliegenden Informationen, arbeitet die EU-Kommission noch an einer Umprogrammierung im TARIC, um per automatischem Abgleich zu gewährleisten, dass tatsächlich der jeweils günstigere Zollsatz zum Tragen kommt, unabhängig davon, ob bei der Einfuhr ein Präferenznachweis gemäß APS (REX-Erklärung auf der Rechnung, Form A) oder ein Präferenznachweis gemäß FHA (EUR.1, Erklärung auf der Rechnung) vorgelegt wird.

Bis zur Umsetzung eines automatisierten Abgleichs zwischen dem APS-Zollsatz und dem FHA-Zollsatz auf Seiten des Zolls empfehlen wir, im Zweifel zu prüfen, welcher Zollsatz der günstigere ist und dementsprechend auf die zugehörigen Nachweise und Kodierungen für die Zollanmeldung achten.

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