Beim Einsatz von Mitarbeitern in Österreich müssen sich deutsche Entsendeunternehmen an die groben arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften sowie an die als allgemeinverbindlich erklärten tarifvertraglichen Vorgaben in Österreich halten. Mit der Umsetzung der RL 2014/67 EU sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die Einhaltung der anwendbaren arbeitsrechtlichen Vorgaben durch die Entsendeunternehmen zu überprüfen. Die Entsendeauflagen wurden seit einigen Jahren in allen EU-Ländern und so auch in Österreich verschärft. Mit der Umsetzung der RL 2018/ 957 EU wurde der Katalog der anwendbaren arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften im Sommer 2019 bereits in mehr als der Hälfte der EU-Länder erweitert.
Im Vorfeld eines Einsatzes in Österreich müssen entsandte Mitarbeiter im österreichischen Entsendeportal über das ZKO3-Formular gemeldet werden. Nur wenige Tätigkeiten sind von den Entsendeauflagen befreit. Änderungen bei den Einsatzdaten müssen unverzüglich über das ZKO3AE-M-Formular gemeldet werden. Zudem zählt zu den Entsendeauflagen die Benennung eines Ansprechpartners als Kontaktperson für die örtlichen Kontrollbehörden sowie die Bereithaltung diverser Dokumente und Lohnunterlagen vor Ort. In reglementierten Gewerben hat darüber hinaus eine Dienstleistungsanzeige zu erfolgen. Hinzu kommen weitere Auflagen aufgrund der Corona-Pandemie. Bei Regelverstößen gegen die Entsendeauflagen sowie die in Österreich geltenden Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen drohen Bußgelder bis zu 50.000 EUR sowie auch ein Entsendeverbot für von den Regelverstößen betroffene Mitarbeiter.
Das Webinar verschafft einen aktuellen und praxisnahen Überblick über die österreichischen Entsendeauflagen, die Corona-bedingten Vorgaben und die anwendbaren arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die bei Einsätzen in der Alpenrepublik zu beachten sind.
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Extern
Christina Grewe
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