Am 16. Juni 2021 in der Zeit von 13:00 bis 16:30 Uhr informieren der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und die Industrie- und Handelskammern (IHKs) gemeinsam mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur novellierten EU-Dual-use-Verordnung (VO).
Die Verordnung modernisiert die geltenden Regeln zur Kontrolle der Ausfuhr, der Handels- und Vermittlungstätigkeit, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-use-Güter). Dabei handelt es sich um Güter, Software und Technologie, die sowohl für zivile als auch für militärische Anwendungen genutzt werden können. Die Neufassung wird voraussichtlich am 28. Mai 2021 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden und tritt 90 Tage später in Kraft.
BAFA-Expert*innen, die aktiv am Novellierungsprozess beteiligt waren, werden im Rahmen von Schwerpunktpräsentationen über die Neufassung der EU-Dual-use-VO informieren: Was müssen Exporteure von Dual-use Gütern künftig im Umgang mit den neuen Vorschriften berücksichtigen? Welche neuen Verfahrenserleichterungen werden eingeführt? Im Anschluss an die thematischen Präsentationen stehen die BAFA-Expert*innen für Fragen zur Verfügung.
Weitere Informationen zu der virtuellen Veranstaltung, dem Programm und der Registrierung erfolgen in Kürze.
International
Gudrun Wewering
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