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IHK Trier


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Weinausschuss diskutierte Weinrechtsänderung



Auf der Grundlage der Referentenentwürfe des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Änderung des Weingesetzes und der Weinverordnung, beschäftigte sich der IHK-Weinausschuss mit der anstehenden Reform des deutschen Weinrechts.
Kritisch bewertete der Ausschuss, dass an der 0,3 %-igen Begrenzung bei Neuanpflanzungen bis zum Jahr 2023 festgehalten wurde. Hier wäre eine Ausschöpfung der im EU-Recht verankerten Möglichkeiten wünschenswert. Ausdrücklich begrüßt wurde, dass die Rebsortenbeschränkung in der Kategorie „Deutscher Wein“ von 22 auf nunmehr zehn Sorten reduziert wurde.
Die Mitglieder lehnten den Vorschlag des BMEL ab, dass bei Angabe einer Großlage oder eines Bereichs künftig der Begriff „Region“ in der Etikettierung stets vorangestellt werden muss. Im Hinblick auf die Vermarktung auf internationalen Märkten vertrat der Ausschuss die Auffassung, dass jeder zusätzliche Begriff auf dem Etikett für die Kunden erklärungsbedürftig sei und somit ein Hemmnis darstelle. Dr. Michael Koehler vom BMEL stellte klar, dass die zusätzliche Kennzeichnung einer Großlage oder eines Bereichs diese unterscheidbar zur Einzellage machen solle.  Da hiervon nur ein kleiner Teil von Herkunftsangaben betroffen wären, schlug IHK-Geschäftsführer Albrecht Ehses vor, den Begriff „Region“ nur bei solchen Großlagen oder Bereichen voranzustellen bei denen eine wirkliche Verwechslungsgefahr bestehe.
Der vorgelegte Referententwurf sieht zudem vor, dass es keine Leitgemeinde mehr bei gemeindeübergreifenden Groß- und Einzellagen geben darf.   Ausschussvorsitzender Dr. Dirk Richter verwies darauf, dass dies bei Einzellagen problematisch sei, die teilweise oder ganz auf anderen Gemarkungen liegen. „Dieses Verbot stellt einen enteignungsgleichen Eingriff dar“, so Dr. Richter und forderte eine Prüfung seitens der Fachministerien.    

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