Zudem hat das Bundeskabinett weitere Einzelheiten auf den Weg gebracht:
- Für Unternehmen wird das Instrument der Überbrückungshilfe III Plus als Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt.
- Ebenso wird die Neustarthilfe Plus für Selbständige für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt. Soloselbständige können hier weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500 Euro.
- Im Rahmen der neuen Überbrückungshilfe IV wird der Zugang zum Eigenkapitalzuschuss für Aussteller auf Weihnachtsmärkten erleichtert. Künftig müssen sie nur für einen Monat einen relevanten Umsatzrückgang nachweisen (statt wie bislang mindestens 3 Monate). Zudem sollen Vorbereitungskosten bei der Überbrückungshilfe berücksichtigt werden können.
- Unternehmen müssen weiterhin einen Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat 2019 nachweisen. Auf Empfehlung des Bundesrechnungshofs erhalten Unternehmen in der Überbrückungshilfe IV bei Umsatzausfällen ab 70 Prozent bis zu 90 Prozent der Fixkosten erstattet (bisher 100 Prozent). In der Überbrückungshilfe III Plus bleibt es bei einer Erstattung von 100 Prozent für diese Unternehmen.
- Die Höchstgrenzen der Förderung werden analog zum neuen befristeten EU-Beihilferahmen um 2,5 Millionen Euro angehoben – im Rahmen der Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 um 2 Millionen auf 12 Millionen Euro, im Rahmen der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 um 0,5 Millionen auf 2,3 Millionen Euro.
- Verlängert bis Ende März 2022 werden auch die Härtefallhilfen.
- Auch die KfW-Programme zu Corona sollen bis Ende Juni 2022 verlängert werden.
Wunderwaffe Kurzarbeitergeld nochmals nachgeladen
Das Bundeskabinett hat am 24.11.2021 beschlossen, die erweiterte Bezugsdauer und den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 31.3.2022 zu verlängern. Zudem werden die Sozialversicherungsbeiträge hälftig übernommen. Die vollständige Übernahme läuft hingegen zum 31.12.2021 aus.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Bundesarbeitsministeriums.