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  • Wolsfeld, Bebauungsplan Teilgebiet "In den Kerten / Auf der Acht"

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Stadt/Gemeinde

Wolsfeld

Bezeichnung des Plans

Teilgebiet "In den Kerten / Auf der Acht"

Art des Plans

Bebauungsplan

Beschreibung

Die Ortsgemeinde Wolsfeld steht seit einigen Jahren unter enormen Entwicklungsdruck, dabei fehlen vor allem Wohnbauflächen: noch bevor der hier vorliegende Bebauungsplan mit 25 Bauflächen im städtebaulichen Entwurf vorgestellt wurde, lagen bereits über 60 Anfragen von Bauwilligen vor. Dieser enorme Siedlungsdruck besteht im gesamten Eifelkreis, besonders aber in den
Verbandsgemeinden Südeifel und Bitburger Land.
Gleichzeitig steht die Ortsgemeinde vor der Herausforderung, eine 11-Gruppen Kindertagesstätte für die eigene und für insgesamt acht Umlandgemeinden zu
errichten, allein hierfür müssen ca. 10.000 m² Grundstücksfläche zur Verfügung gestellt werden.
Die Ortsgemeinde hat daher in den letzten Jahren die Flächen für das angestrebte Wohngebiet erworben. Im letzten Jahr ergab sich die Gelegenheit, Flächen einer
Gärtnerei nach deren Betriebsaufgabe zu erwerben, um hier dann das Vorhaben eines  KiTa-Neubaus zu realisieren.
Aus dieser Gesamtsituation wurde der vorliegende Bebauungsplan entwickelt. Dabei ist für die Siedlungsstruktur des Dorfes Wolsfeld hier besonders reizvoll, dass die Baugebiete rechts und links der Hauptortsdurchfahrt, der Europastraße, entstehen und
die neuen Flächen auch dorftypisch mit unterschiedlichen Nutzungen durchmischt werden.

Plandokumente und Informationen

www.bitburgerland.de


Rückmeldefrist an IHK

03.07.2023


Ansprechpartner IHK Trier

Kevin Gläser




Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen! Bitte formulieren Sie diese möglichst konkret auf den Beteiligungssachverhalt bezogen und teilen Sie uns mit, an welchen Stellen die Entwurfsvorlage aus Ihrer Sicht gekürzt, geändert oder ergänzt werden sollte.

Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.

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