Kurzfassung - Erste Förderrichtlinie
- Ausbildungsprämien können für Ausbildungsverhältnisse mit Beginn von 24.06.2020 bis 15.02.2022 beantragt werden.
- Bitte beachten Sie die gesonderten Regeln für den Beginn-Zeitraum bis 31.05.2021 und ab 01.06.2021.
- Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit (Auszubildende und Ausbilder) in der Ausbildung gelten von 24.06.2020 bis 31. Dezember 2021.
- Bitte beachten Sie die gesonderten Regeln für den Zeitraum bis 28.02.2021 und ab 01.03.2021.
- Der Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen mit bis zu 4 Mitarbeitern gilt bis einschließlich 31. Juli 2021.
- Die Übernahme von Auszubildenden, deren Ausbildungsstelle wegen pandemiebedingter Insolvenz des ursprünglichen Betriebes verloren gegangen ist, wird unabhängig von den Betriebsgrößen mit einer Übernahmeprämie bis zum 31. Dezember 2021 gefördert.
Kurzfassung - Zweite Förderrichtlinie
- Die Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung kann für den Zeitram vom 24.06.2020 bis 31.12.2021 beantragt werden.
- Die vereinbarte Auftrags- und Verbundausbildung muss mindestens eine Dauer von vier Wochen haben.
- Zuschüsse zu Prüfungsvorbereitungslehrgängen können für den Zeitram vom 18.03.2021 bis 31.12.2021 beantragt werden.