Ägypten führt sein neues System zur Vorabregistrierung von Frachtinformationen namens "Advanced Cargo Information (ACI)" nun zum 1. Oktober 2021 ein. In diesem Zusammenhang hatten wir in unserer
Meldung vom 23. Juni über erforderliche Eintragungen im IHK-Ursprungszeugnis berichtet. Nach Rücksprache mit der Deutsch-Arabischen Industrie und Handelskammer in Kairo (AHK) ist ausschließlich die ACID-Nummer verpflichtend auf dem IHK-Ursprungszeugnis (z. B. in Feld 5) einzutragen. Die Nennung der CargoX-Nummer des Exporteurs sowie der VAT-Nummer des ägyptischen Importeurs ist nicht zwingend notwendig, aber möglich. Wie die AHK außerdem mitteilt, wurde zudem die Gültigkeitsdauer der sendungsbezogenen ACID-Nummer von ehemals drei auf nun sechs Monate verlängert.