Für 2026 stehen erneut 5 Millionen Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind alle Kommunen mit zentralörtlicher Funktion (Ober-, Mittel- und Grundzentren). Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, die Förderhöchstsumme beträgt 500.000 Euro pro Antrag, die Mindestfördersumme 50.000 Euro.
Gefördert werden insbesondere nicht-investive, innovative Maßnahmen, darunter:
- Innenstadtvisionen und Zukunftskonzepte
- Innenstadtmarketing und Digitalisierungsstrategien
- Anmietung leerstehender Ladenlokale (z. B. für Pop-up-Stores oder neue Nutzungen)
- Leerstandsmanagement
- neue Aktionstage und öffentlichkeitswirksame Zwischennutzungen
- Konzepte zu Mobilität, Stadtgrün, Barrierefreiheit oder zentrumsnahen Arbeitsplätzen
- Auch kleinere investive Maßnahmen (z. B. Begrünung, Möblierung, Lichtinstallationen) können im Zusammenhang mit geförderten Projekten unterstützt werden.
Informationsveranstaltung:
Am 14. April 2026 von 10–12 Uhr bietet das Ministerium des Innern und für Sport eine digitale Informationsveranstaltung an. Eine Anmeldung ist bis 10. März 2026 mit dem Rückmeldeformular (Download unten) möglich.
Antragsschluss ist der 26. Juni 2026.
Die Antragsformulare stehen auf der Website der ADD ( HIER ) zur Verfügung.
Bei Rückfragen zur Antragsstellung sowie bei individuellen Fragestellungen können Sie sich gerne an Frau Jung (Minsterium des Innern und für Sport), unter Telefon 06131/16-3455, oder per E-Mail an Stephanie.Jung@mdi.rlp.de wenden.