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IHK Trier


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2.1 Bruttowertschöpfung (BWS) zu Herstellungspreisen nach Wirtschaftsbereichen und Verwaltungsbezirken in Mio. EUR

2022

Verwaltungsbezirk Insgesamt Land- u. Forstwirtschaft, Fischerei produzierendes
Gewerbe

zusammen
produzierendes
Gewerbe

darunter
verarbeitendes
Gewerbe
produzierendes
Gewerbe

darunter
Baugewerbe
Stadt Trier 4754 7 1029 607 184
Landkreis Bernkastel-Wittlich 3685 68 1453 961 311
Eifelkreis Bitburg-Prüm 3035 112 1301 867 274
Landkreis Vulkaneifel 1994 40 692 438 162
Landkreis Trier-Saarburg 3247 65 1178 708 300
Verwaltungsbezirk Dienstleistungsbereiche

zusammen
Dienstleistungsbereiche

darunter
Handel, Gastgewerbe und Verkehr
Dienstleistungsbereiche

darunter
Finanzierung, Vermietung und Unternehmensdienstleister
Dienstleistungsbereiche

darunter
öffentliche und private Dienstleister
Stadt Trier 3718 913 946 1859
Landkreis Bernkastel-Wittlich 2164 661 731 772
Eifelkreis Bitburg-Prüm 1662 436 630 556
Landkreis
Vulkaneifel
1263 333 353 577
Landkreis Trier-Saarburg 2004 602 772 630
Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Statistische Berichte, Bruttoinlandsprodukt, Bruttowertschöpfung in den kreisfreien Städten und Landkreisen der Bundesrepublik Deutschland 1992 und 1994 bis 2022, Berechnungsstand: August 2023
Bruttowertschöpfung (BWS)
Die Bruttowertschöpfung umfasst den im Produktionsprozess geschaffenen Mehrwert. Sie ergibt sich als Differenz zwischen den Produktionswerten und den Vorleistungen in den einzelnen Wirtschaftsbereichen. Die BWS ist zu Herstellungspreisen bewertet, berücksichtigt also die empfangenen Gütersubventionen, nicht jedoch die zu zahlenden Gütersteuern. Die Aufsummierung der in den einzelnen Wirtschaftsbereichen ermittelten BWS ergibt die gesamtwirtschaftliche "unbereinigte BWS". Durch Abzug der unterstellten Bankgebühr, die als gesamtwirtschaflticher Vorleistungsverbrauch zu interpretieren ist, erhält man die "bereinigte BWS".
Schematische Darstellung
Produktionswert zu Herstellungspreisen
-
Vorleistungen zu Anschaffungspreisen
=
Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen (unbereinigt)
-
Unterstellte Bankgebühr
=
Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen (bereinigt)
+
Gütersteuern abzüglich Gütersubventionen
=
Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen
-
Abschreibungen
=
Nettoinlandsprodukt zu Marktpreisen

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