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IHK Trier


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3.1 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort in den kreisfreien Städten und Landkreisen nach Geschlecht, Beschäftigungsumfang sowie nach deutschen und ausländischen Beschäftigten

30.06.2024

Verwaltungs-
bezirk
insgesamt
männlich
weiblich
Deutsche
Ausländer
Beschäftigte in Vollzeit
Beschäftigte in Teilzeit
Stadt Trier 55 954 26 585 29 369 48 685 7269 36 512 19 442
Landkreis Bernkastel-Wittlich 42 921 23 596 19 325 36 285 6636 30 715 12 206
Eifelkreis Bitburg-Prüm 29 319 15 882 13 497 25 773 3546 20 756 8563
Landkreis Vulkaneifel 20 224 10 428 9796 18 179 2045 13 971 6253
Landkreis Trier-Saarburg 30 663 15 816 14 847 25 983 4680 20 502 10 161
IHK-Bezirk Trier 179 081 92 307 86 834
154 905 24 176 122 456 56 625
Rheinland-Pfalz 1 485 875 788 549 697 326 1 258 034 227 840 1 026 064 459 811
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik nach Themen, Beschäftigung
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmer einschließlich der Auszubildenden, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig sind oder für die von den Arbeitgebern Beitragsanteile zu entrichten sind. In der Regel werden alle Arbeiter und Angestellten von der Sozialversicherungspflicht erfasst. In wenigen Fällen besteht auch für Selbstständige eine Versicherungspflicht. Unbezahlt mithelfende Familienangehörige und Beamte zählen grundsätzlich nicht zu dieser Gruppe. Ausschließlich geringfügig entlohnte Personen, die nur wegen der gesetzlichen Neuregelung in den Kreis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gelangt sind, werden bei den sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern nicht nachgewiesen.

Quelle: Statistisches Bundesamt
3.1 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort im IHK-Bezirk Trier nach Kreisen

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