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IHK Trier


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3.1 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort in den kreisfreien Städten und Landkreisen nach Geschlecht, Beschäftigungsumfang sowie nach deutschen und ausländischen Beschäftigten

31.12.2024

Verwaltungs-
bezirk
insgesamt
männlich
weiblich
Deutsche
Ausländer
Beschäftigte in Vollzeit
Beschäftigte in Teilzeit
Stadt Trier 56 490 26 746 29 744 48 982 7508 36 774 19 715
Landkreis Bernkastel-Wittlich 42 298 23 074 19 224 36 005 6293 30 223 12 075
Eifelkreis Bitburg-Prüm 29 381 15 752 13 629 25 897 3484 20 763 8618
Landkreis Vulkaneifel 20 678 10 638 10 040 18 353 2325 14 252 6426
Landkreis Trier-Saarburg 30 392 15 681 14 711 25 828 4564 20 350 10 042
IHK-Bezirk Trier 179 239 91 891 87 348 155 065 24 174 122 362 56 876
Rheinland-Pfalz 1 489 980 787 491 702 489 1 262 325 227 654 1 026 580 463 399
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik nach Themen, Beschäftigung
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen alle Arbeitnehmer einschließlich der Auszubildenden, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig sind oder für die von den Arbeitgebern Beitragsanteile zu entrichten sind. In der Regel werden alle Arbeiter und Angestellten von der Sozialversicherungspflicht erfasst. In wenigen Fällen besteht auch für Selbstständige eine Versicherungspflicht. Unbezahlt mithelfende Familienangehörige und Beamte zählen grundsätzlich nicht zu dieser Gruppe. Ausschließlich geringfügig entlohnte Personen, die nur wegen der gesetzlichen Neuregelung in den Kreis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gelangt sind, werden bei den sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern nicht nachgewiesen.

Quelle: Statistisches Bundesamt
3.1 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort im IHK-Bezirk Trier nach Kreisen

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