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IHK Trier


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6.1 Einzelhandelsrelevante Kaufkraft, Umsatz, Zentralität in den Stadt- und Landkreisen

2023

Verwaltungs-
bezirk
Einzelhandels-
relevante Kaufkraft
(Mio. Euro)
Einzelhandels-
relevante Kaufkraft
(Euro pro Kopf)
Einzelhandels-
relevante Kaufkraft
Index je Einwohner
(D = 100)
Einzehandels-
umsatz
(Mio. Euro)
Einzelhandels-
umsatz
(Euro pro Kopf)
Einzelhandels-
umsatz
Index je Einwohner
(D = 100)
Einzelhandels-
zentralität
(D = 100)
Stadt Trier 783,9 6946 93,1 1172,6 10 390 165,2 177,4
Landkreis Bernkastel-Wittlich 825,6 7148 95,8 631,0 5463 86,8 90,7
Eifelkreis Bitburg-Prüm 726,1 6967 93,4 572,2 5491 87,3 93,5
Landkreis Vulkaneifel 442,8 7183 96,3 305,3 4952 78,7 81,8
Landkreis Trier-Saarburg 1098,4 7101 95,1 663,5 4289 68,2 71,7
IHK-Bezirk Trier 3876,8 7063 94,6 3344,5 6093 96,9 102,3
Rheinland-Pfalz 30 752,2 7371 98,8 24 824,2 5950 94,6 95,8
Deutschland 631 178,2 7463 100,0 532 067,7 6291 100,0 100,0
Quelle: Michael Bauer Research GmbH, Nürnberg und CIMA Beratung + Management GmbH / BBE Handelsberatung GmbH, München

Kaufkraft und einzelhandelsrelevante Kaufkraft

Kaufkraft bezeichnet das verfügbare Einkommen (Einkommen ohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, inkl. empfangener Transfernleistungen) der Bevölkerung einer Region

Bei der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft werden nur die Einkommensbestandteile berücksichtig, die für Ausgaben im Einzelhandel (inklusive Internet- und Versandhandel) zur Verfügung stehen. Bei der Ermittlung der Kaufkraftkennziffern werden dementsprechend die folgenden Komponenten berücksichtig:

  • Nettoeinkommen aus den amtlichen Lohn- und Einkommenssteuerstatistiken
  • sonstige Erwerbseinkommen
  • Renten und Pensionen
  • Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld I
  • Kindergeld
  • Soziahilfe
  • BAFöG (ohne Darlehen)
  • Wohngeld

Einzelhandelsumsatz (Umsatzkennziffer)

Beim Einzelhandelsumsatz werden die Einkäufe am Einkaufsort der Konsumenten erfasst, da hier die im örtlichen Einzelhandel getätigten Umsätze gemessen werden. Für die Ermittlung wird als Definition der im stationären Einzelhandel erzielte Umsatz zu Endverbraucherpreisen, inklusive Bäckereien, Konditoreien und Metzgereien, zugrunde gelegt. Internet- und Versandhandel und Einzelhandel mit Kfz, Krafträdern sowie Tankstellen sind nicht enthalten.

Zentralität

Die Zentralität des Einzelhandels ermittelt sich aus Division des Einzelhandelsumsatzes durch die Einzelhandelsrelevante Kaufkraft (jeweils Index oder Promille) * 100.

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