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IHK Trier


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  • 28.04.2020

    ATLAS-Ausfuhr: Einleitung eines Nachforschungsverfahrens

    Ab 24.04.2020 erst nach 300 Tagen

  • Foto: Gudrun Wewering
    International

    Gudrun Wewering

    Tel.: 0651 9777-210
    Fax: 0651 9777-205
    wewering@trier.ihk.de

Ab dem 24.04.2020 wird bei Ausfuhrvorgängen, die an diesem Tag oder später überlassen werden, das Nachforschungsverfahren gem. Art. 335 Abs. 1 UZK-IA in ATLAS-Ausfuhr bis auf Weiteres erst dann gestartet, wenn 300 Tage (statt bisher 90 Tage) nach Überlassung zum Ausfuhrverfahren die Nachricht Ausgangsbestätigung/ Kontrollergebnis zu einem Ausfuhrvorgang nicht vorliegt. Wird anschließend kein gültiger Alternativnachweis vorgelegt, so wird der Ausfuhrvorgang mit Ablauf des 360. Tages automatisiert für ungültig erklärt. Weitere Informationen unter www.zoll.de.

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