Der zuständige Fachausschuss hat die Vorgaben der praktischen Zwischenprüfung angepasst. Dieses gilt explizit für die Auszubildenden des Berufes
Bauzeichner nach der aktuell noch geltenden Verordnung. Die Änderungen haben nichts mit dem neu geordneten Beruf des Bautechnischen Konstrukteurs zu tun.
Folgende Änderungen gelten ab Frühjahr 2026:
- Aufgabe 1 und Aufgabe 2 sind künftig als CAD-Zeichnungen zu erstellen.
- Aufgabe 3 bleibt eine konventionelle Zeichnung, die ausschließlich mit Bleistift angefertigt wird (keine Tusche, kein Feinliner, keine Normschrift).