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IHK Trier


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  • 01.08.2025

    Änderung weinrechtlicher Bestimmungen

    Verordnungsentwürfe sehen Straffung bei Meldeverfahren vor

  • Foto: Albrecht Ehses
    Wein & Tourismus

    Albrecht Ehses

    Tel.: 0651 9777-201
    ehses@trier.ihk.de

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) hat eine Verbändeanhörung zum Entwurf einer 13. Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen mit Frist bis zum 15. August eröffnet. Geändert werden im Entwurf die Wein-Überwachungsverordnung (WeinÜV), Weinverordnung (WeinV) Weinförderverordnung (WeinFöGewV), Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung (LMZDV), Verordnung zur vorläufigen Aufrechterhaltung weinrechtlicher Vorschriften und die Verordnung über die Genehmigung für Neuanpflanzungen von Rebflächen (RebflAnpflV 02/03). Alles Maßnahmen, die zu einer Bürokratieentlastung beitragen sollen. Die WeinÜV wird neugefasst, andere Verordnungen werden teils aufgehoben und die WeinV insbesondere um Vorschriften zum Ersten und Großen Gewächs erweitert. Die IHK Trier wird den Entwurf prüfen und mit Blick auf das Weingewerbe fristgerecht eine Stellungnahme abgeben. Bei Interesse an den Entwürfen aus dem BMLEH gerne melden bei Albrecht Ehses, ehses@trier.ihk.de.

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